23.06.2020 - 8 Beratung zur Kurtaxsatzung

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Wortprotokoll

Es liegt noch keine neue Fassung der Kurtaxsatzung vom Amt vor. Frau Riethdorf hat im Wirtschaftsministerium noch einmal nachgefragt, ob eine Lösung in puncto Befreiung für Verwandte 1. Grades gefunden wurde. Im KAG des Landes ist nun verankert, dass aus wichtigem Grund eine Befreiung erfolgen kann. Der wichtige Grund kann per Satzung das Verwandtschaftsverhältnis darstellen. Das bedeutet aber auch, dass die Gemeinde dann den finanziellen Ausgleich für die Befreiung an die Kurverwaltung erstatten muss.

 

Das Amt wird gebeten, zur nächsten Sitzung einen Satzungsentwurf zur Beschlussvorlage zu entwerfen.