06.07.2020 - 11 Beratung zur weiteren Verfahrensweise - Buswart...

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Wortprotokoll

Im Abforderungsschreibens des Landesförderinstitutes wurde gefordert, alle notwendigen Genehmigungen einzuholen. Hierzu gehört unter anderem die Stellungnahme des Straßenbauamtes Neustrelitz. Diese forderten eine Planungsunterlage für die Erteilung einer solchen Genehmigung.

Zusätzlich zu der vom Landesförderinstitut geforderten von einem Planungsbüro unterschriebenen Kostenschätzung forderte nun das Straßenbauamt konkrete Planungsunterlagen mit Straßenkilometrierung. Solche Pläne bzw. Unterlagen können wir bei uns im Amt nicht anfertigen. Nach Rücksprache mit dem Bauausschussvorsitzenden, Herrn Biedenweg, sollten für die Erstellung der notwendigen Planungsunterlagen Kostenangebote eingeholt werden. Das Ingenieurbüro Neuhaus und Partner teilte mit, dass vorab Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt werden müssen, damit man den Umfang feststellen kann. Hierbei kam heraus, dass der Radweg nicht die Wartefläche an der Bushaltestelle durchqueren darf. Daher müsste der Radweg abgetrennt und hinter dem Fahrgaststand verschwenkt werden. Durch die Verschwenkung des Radweges wird aber deutlich mehr Fläche in Anspruch genommen (auf Grundstück 287/8 ca.45 m², auf Grundstück 287/7 ca. 3 m²). Zusätzlich ist eine Absturzsicherung anzuordnen. Betroffene Pflanzungen sind zu ersetzen (Strauchpflanzungen aus Kompensationsmaßnahmen). Diese Maßnahmen sind bis jetzt nicht in den veranschlagten Kosten enthalten. Ich würde Sie bitten, zu beraten, wie wir weiter vorgehen wollen.

 

 

 

Herr Biedenweg hält den Sachvortrag.

Die Umsetzung der Maßnahme ist aufgrund der notwendigen Verschwenkung des Radweges zu kostenintensiv.

Herr Abert wirft ein, dass man daraus auch eine Marketingmaßnahme machen könnte, in dem an der Haltestelle kostenfrei Regenschirme bereitgestellt werden. Die Idee wird an den Eigenbetrieb weitergeleitet.

Der Bauausschuss empfiehlt von der Errichtung des Buswartehäuschen Abstand zu nehmen. Alternativ muss geprüft werden, ob die Errichtung eines Unterstandes am Fußweg zwischen Aldi und Edeka möglich ist. Dies erfordert kein Genehmigungsverfahren beim SBA und bietet Schutz in zumutbarer Entfernung.

Abstimmung: Ja:   7              Nein: 0              Enthaltung:  0