11.08.2020 - 6 Beratung und Beschlussfassung zur Kurabgabesatz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die bisherige Kurabgabesatzung der Gemeinde Seebad Loddin wurde im Jahr 2015 beschlossen. Eine Neukalkulation wurde daher notwendig.

 

Die Höhe der Kurabgabe beträgt ab 01.01.2021 in der Hauptsaison 2,00 Euro (mit Ermäßigung 1,00 Euro), in der Nebensaison 1,00 Euro (mit Ermäßigung 0,50 Euro).

 

Durch die Änderung des KAG ist auch die Befreiung für Angehörige weiterhin Bestandteil der Satzung.

 

 

Die neue Kurabgabesatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Loddin beschließt die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Seebad Loddin in der vorliegenden Form. Die Kalkulation ist Bestandteil des Beschlusses.

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Beschluss-Nr.: GVLo-0350/20

Ja-Stimmen: 7

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1498&TOLFDNR=16393&selfaction=print