06.07.2020 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Genehmig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Stolpe hat für die finalen Sanierungsarbeiten im Schloss Stolpe Fördermittel beantragt und bewilligt bekommen.

Die „Barrierefreiheit“ ist eine grundlegende Forderung des Wirtschaftsministeriums für zu fördernde Maßnahmen. Die Barrierefreiheit jedoch kann durch Umbaumaßnahmen innerhalb des Schlosses nicht gewährleistet werden. Deshalb wurde sich auf einen barrierearmen Zugang ins Obergeschoss mittels eines Aufzuges geeinigt. Da dieser Aufzug nicht in der vorhandenen Kubatur des Schlosses realisiert werden kann, erfolgt die Integration des Fahrstuhls innerhalb der tlw. Wiederherstellung des ehemaligen Mittelanbaus (6 x 10m). Den Anbau hat die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald als grundsätzlich genehmigungsfähig anerkannt. Ein Bauantrag wurde gestellt. Das Brandschutzkonzept muss nun entsprechend überarbeitet werden., da diese bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden müssen.

Für diese Leistung wurde ein Angebot vom Büro ISBM GmbH aus Wolgast angefragt. Dieses Büro hat bisher alle brandschutztechnischen Leistungen im und am Schloss Stolpe begleitet. Es wurde daher darauf verzichtet, Angebote von weiteren Büros einzuholen, da dies einen erhöhten Aufwand darstellen würde.

 

Das Angebot ist aufgegliedert in drei Auftragsstufen nach AHO Heft:

 

Auftragsstufe 1: Lph 1 – Lph 4: 2.310,00 € Netto

(Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung)

Auftragsstufe 2: Lph 5: 630,00 € Netto

(Ausführungsplanung)

Auftragsstufe 3: Lph 8: 1.942,50 € Netto

(Objektüberwachung)

 

Gesamtangebotssumme: 4.882,50 € Netto (5.810,18 € Brutto)

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe: Brandschutzplanung sowie Fachbauleitung für den Fahrstuhlanbau am Vorhaben: Touristisches Erlebnis- und Informationszentrum Schloss Stolpe an das Büro ISBM GmbH aus Wolgast mit einer Angebotssumme in Höhe von 5.810,18 € brutto gemäß § 39 III S. 4 KV zu genehmigen.

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Beschluss-Nr.: GVSt-0239/20

Ja-Stimmen: 6

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Anlagen zur Vorlage