15.06.2020 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Nachtra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan, Bestandteilen und Anlagen wird in der Sitzung der Gemeindevertretung erläutert.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin beschließt, die Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2020 wie folgt:

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

 

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 werden

 

 

 

 

 

1.   im Ergebnishaushalt

von bisher

auf

 

 

 

  einen Gesamtbetrag der Erträge

1.505.800 EUR

1.505.800 EUR

  einen Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.501.300 EUR

1.501.300 EUR

  ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

4.500 EUR

4.500 EUR

 

 

 

2.   im Finanzhaushalt

von bisher

auf

 

 

 

a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

1.393.900 EUR

1.393.900 EUR

  einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1

1.293.100 EUR

1.293.100 EUR

  einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

100.800 EUR

100.800 EUR

 

 

 

b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

67.300 EUR

67.300 EUR

  einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

251.500 EUR

251.500 EUR

  einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

-184.200 EUR

-184.200 EUR

 

 

 

festgesetzt.

 

 

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

 

 

§ 4

Kassenkredite

 

 

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

von bisher

auf

 

139.300 EUR

139.300 EUR

 

 

 

 

 

 

§ 5

Hebesätze

 

 

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

 

 

von bisher

auf

1. Grundsteuer

 

 

       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

323 v. H.

323 v. H.

       b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

427 v. H.

427 v. H.

2. Gewerbesteuer

381 v. H.

381 v. H.

 

 

 

§ 6

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

 

 

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt

statt bisher 1 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

nunmehr 1 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

 

§ 7

Weitere Vorschriften

 

 

 

1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze

   von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.

2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

    a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

    erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

    b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der

    laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.

3. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Auf-

    wendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.

4. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen

    geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.

5. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als gering-

    fügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

 

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

 

 

 

 

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

 

 

1. zum Ergebnishaushalt

 

 

   das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

708.808 EUR

 

auf voraussichtlich

708.808 EUR

 

 

 

2. zum Finanzhaushalt

 

 

   der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

1.564.078 EUR

auf voraussichtlich

1.564.078 EUR

3. zum Eigenkapital

 

 

   der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

6.029.893 EUR

                                                                                                     auf voraussichtlich

6.029.893 EUR

 

 

 

 

 

 

§ 8

Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt

 

 

 

Mit dem Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 werden

 

 

 

im Erfolgsplan

 

 

von bisher

auf

Gesamtbetrag der Erträge

747.600 EUR

747.600 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen

795.800 EUR

795.800 EUR

Jahresergebnis

-48.200 EUR

-48.200 EUR

 

 

im Finanzplan

 

 

von bisher

auf

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

619.600 EUR

619.600 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

599.800 EUR

599.800 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

19.800 EUR

19.800 EUR

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

10.000 EUR

10.000 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

93.500 EUR

93.500 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

-83.500 EUR

-83.500 EUR

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0 EUR

0 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

9.000 EUR

9.000 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

-9.000 EUR

-9.000 EUR

 

 

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds

-72.700 EUR

-72.700 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt

 

 

von bisher

auf

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen

0 EUR

0 EUR

 

 

Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

61.900 EUR

150.000 EUR

 

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

0 EUR

0 EUR

 

 

In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten

4,3

4,3

 

 

Sonstige Angaben

 

 

von bisher

auf

Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen

0 EUR

0 EUR

Finanzmittelbestand am Ende der Periode

104.300 EUR

104.300 EUR

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2018

1.523.300 EUR

1.523.300 EUR

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2019 voraussichtlich

1.493.300 EUR

1.493.300 EUR

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2020 voraussichtlich

1.445.100 EUR

1.445.100 EUR

 

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Beschluss-Nr.: GVZe-0255/20

Ja-Stimmen: 6

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Anlagen zur Vorlage