10.06.2020 - 13 Beschluss über Aufstellung der 2. Ergänzung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Tesch erläutert den Sachverhalt.

Anlass ist hier die Errichtung eines Gewächshauses sowie die planungsrechtliche Sicherung eines Geräteschuppens.

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1.

Für die nachfolgende Flächen soll die 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Balm, für einen Teilbereich der Flurstückes 349, Flur 4, Gemarkung Balm, aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich der 2. Satzungserweiterung ist in beiliegendem Luftbild farbig gekennzeichnet und umfasst die

 

GemarkungBalm

Flur4

FlurstückTeilflächen aus 349

Flächeca. 350 m²

 

Das Grundstück befindet sich südlich der Ortslage Balm, ca. 100 m hinter dem kleinen Kreisverkehr, linksseitig in Richtung Dewichow.

 

2.

Anlass und Inhalt der Planaufstellung

Der Eigentümer des Flurstückes 349, Flur 4, Gemarkung Balm beabsichtigt auf seinem Grundstück ein Gewächshaus zu errichten sowie den bereits vorhanden mit Reet eingedeckten Geräteschuppen (2 x 3 m) planungsrechtlich zu sichern. Das Gewächshaus soll ausschließlich der Eigenversorgung dienen.

 

Der Grundstücksbereich, auf dem die Nebenanlagen errichtet werden sollen, bzw. schon errichtet worden sind, befindet sich gegenwärtig im Außenbereich. Die Lage der geplanten bzw. bereits vorhanden baulichen Anlagen lässt optisch keine Beeinträchtigung erwarten, da sie vom öffentlichen Bereich kaum oder gar nicht wahrnehmbar sind.  Daher scheint es vertretbar, die beantragte Fläche mit ca, 350 m² in den Geltungsbereich einzubeziehen und so den im Zusammenhang bebauten Ortsteil städtebaulich sinnvoll darzustellen und abzurunden.

 

Die Gemeinde Benz hatte den Antrag auf Errichtung eines Gewächshauses bereits befürwortet.

 

Mit der Zulassung von Nebenanlagen auf den Erweiterungsflächen, ist keine Verschlechterung der städtebaulichen Situation in diesem Bereich zu fürchten, da dieser Bereich bereits von drei Seiten angrenzend durch Bebauung geprägt ist.

 

Naturschutzrechtliche Befindlichkeiten sind nicht zu erwarten, da der Bereich bereits schon jetzt privat und gärtnerisch genutzt wird.

 

3.

Alle im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzungsergänzung entstehenden Kosten sind durch den Eigentümer des Flurstückes 349, Herrn Uwe Marschall, Sandbergstraße 3, 17429 Benz OT Balm zu tragen.

Das mit der Satzungserweiterung zu beauftragendem Planungsbüro ist durch den Eigentümer des Flurstückes 349 direkt zu beauftragen.

 

4.

Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich ziehen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist daher nicht erforderlich.

Durch die Planergänzung können keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (z. B. FFH- Gebiete) und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes begründet werden. 

 

5.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Beschluss-Nr.: GVBe-0323/20

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 2

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1479&TOLFDNR=15901&selfaction=print