10.06.2020 - 20.3 Beratung und Entscheidung als Nachbargemeinde z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dargen hat den Entwurf der 4. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dargen-Hof für das Flurstück 95/5, Flur 1, Gemarkung Dargen gebilligt.

 

Es ist beabsichtigt, auf dem Flurstück Planungsrecht für den Bau eines Einfamilienhauses zu schaffen.

 

Im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde aufgrund § 4 (2) BauGB muss die Gemeinde Benz entscheiden, ob sie sich von den Planungsabsichten der Gemeinde Dargen in ihren Belangen beeinträchtigt fühlt.

 

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wird empfohlen, da eine Betroffenheit für die Gemeinde Benz nicht erkennbar ist.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

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Anlagen zur Vorlage