16.06.2020 - 12 Beratung und Beschlussfassung über den Widerspr...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Kindler ist von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Der Bürgermeister übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Biedenweg. Dieser stellt den Sachstand aus der Beratung am 03.03.2020 dar.

Aussage sei hier gewesen, dass das Umlegungsverfahren nur durch die Umlegungsstelle selbst beendet werden kann.

 

Die Entscheidung des Landgerichtes zu dem Baugebiet im privatrechtlichen Bereich, liege nun ebenfalls vor.

Für den öffentlichen Bereich müsste nun die Baulandkammer eine Entscheidung treffen.

 

Hierzu wird der Leitende Verwaltungsbeamte gebeten, Kontakt mit dem Gutachterausschuss aufzunehmen, ob das Umlegungsverfahren verkleinert werden könne.

Die Naturschutzbehörde hätte immer noch Kompensationsprobleme.

 

Herr Wöllner gibt zu bedenken, dass seinerzeit die Aussage der Rechtsaufsicht war, dass, wenn, die Gemeinde den Umlegungsausschuss ins Leben rufen kann, dann kann sie diesen auch wieder aufheben!

Herr Wöllner sieht demnach keinen Grund (seit der letzten Beratung am 24.09.2019) die Sachlage zu ändern. Folglich solle der Beschluss bestehen bleiben.

 

Dieser Wahnsinn der Bürokratie könne nicht zu Lasten der Eigentümer gehen. 

Außerdem könne der Anwalt doch nicht bezahlt werden, wenn dieser keine Aussagen zum Verfahren tätigt.

Herr Wöllner wird der heutigen Beschlussfassung nicht zustimmen.

 

Wenn man das Verfahren nun trotzdem neu aufrollen wollte, nur mit einem neuen Ingenieurbüro.

 

Herr Kannenberg erklärt, dass damals alle Experten gesagt hätten, dass eine mögliche Bebauung nicht mehr ohne Umlegungsverfahren gehen würde. Folglich sei der Bürgermeister nach geänderter Beschlussfassung in der Pflicht gewesen, hier in Widerspruch zu gehen. Ein Kampf gegen das Umlegungsverfahren wird den Sachverhalt weiter hinaus zögern.

 

Herr Wolf erklärt, dass von den zwei Ebenen nun eine, die privatrechtliche, geklärt ist. Er hätte sich weitere Zuarbeit von der Verwaltung gewünscht 

Das Thema muss beendet werden!  Aus seiner Sicht sind jetzt die privaten Eigentümer dran, die Flächen aufzuteilen.

 

Es folgt eine Diskussion.

 

Herr Biedenweg lässt über die Beschlussvorlage abstimmen, die mit 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einem Mitwirkungsverbot abgelehnt wird. Folglich ist das Umlegungsverfahren nach wie vor aufgehoben und die Bestandteile des Beschlusses GVUe-0557/19 vom 23.05.2019 bleiben bestehen.

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 der Kommunalverfassung M/V war Herr Kindler von der Beschlussfassung ausgeschlossen. Er übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1474&TOLFDNR=15988&selfaction=print