11.05.2020 - 12 Beratung über eine Entschädigung bei behördlich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Koserow
- Datum:
- Mo., 11.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr König teilt mit, dass aufgrund der Einschränkung und Verbote von Seiten der Landesregierung die Gemeinde Koserow einen Hohen finanziellen Schaden hat. Im schlimmsten Falle wären es ca. 700.000,00 € Verlust für die Gemeinde Koserow.
Das Infektionsschutzgesetz sagt aus, dass, wenn man einen Schaden davonträgt und keine gesundheitliche Beeinträchtigung vorlag greift die Entschädigungsverordnung.
Herr Th. Wellnitz teilt mit, dass § 56 nur greift, wenn etwas komplett geschlossen wurde. Dies sei tatsächlich nicht der Fall gewesen.
Weiterhin greift der § 6 nur bei einer Bekämpfung einer Pandemie.
Wenn sich die Gemeinde für diesen Weg entscheidet, dann muss man sich auf eine Feststellungsklage vorbereiten.
Es folgt eine Beratung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt die Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz rechtlich prüfen zu lassen.
Abstimmung: 12 Ja-Stimmen