08.04.2020 - 8 Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheid...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Koserow
- Datum:
- Mi., 08.04.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Julia Renz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeinde Koserow beabsichtig, dass Kurplatzareal umzugestalten. Als Grundlage für weitere Entscheidungen zur Entwicklung und Umgestaltung des Kurplatzareals wird ein Vorplanungskonzept und eine Kostenschätzung benötigt (LP 1 und 2). Hierzu wurde eine Verhandlungsvergabe gem. HOAI §§ 34 und 35 Gebäude und HOAI §§ 39 und 40 Freianlagen durchgeführt.
Die Planungsleistungen sollen in 2 Bearbeitungsstufen erfolgen.
Bearbeitungsstufe 1: Ideenkonzeption für die Freiflächengestaltung und hochbauliche Maßnahmen als Grundlage für Entscheidungen zur weiteren Umsetzung der Maßnahme. Das Honorar für die Planungsleistungen dieser Bearbeitungsstufe als Zeithonorar kalkuliert bzw. Pauschal-Festpreishonorar.
Bearbeitungsstufe 2: Ausarbeitung eines abgestimmten Vorentwurfskonzeptes LP 1 und 2 HOAI §§ 34, 35 und §§ 39,40 als Grundlage für die Aufstellung eines Finanzierungskonzeptes für die Maßnahme (eventuell auch als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln).
Hierdurch entstand folgende Rangfolge:
1. Platz: Architekt BDA Dipl.-Ing. A. Dreischmeier, Koserow
2. Platz: T. Nießen BDLA, Bergen auf Rügen
3. Platz ARGE Planungsgemeinschaft, Greifswald
4. Platz: BDC Dorsch Consult mbH, Rostock
Der Betriebs- und Tourismusausschuss empfiehlt, die Planungsleistungen an das Architekturbüro Dreischmeier zu vergeben.
Auf unbestimmte Zeit fallen Gemeindevertretersitzungen aufgrund des Corona Virus aus.
Als Bürgermeister treffe ich gem. § 39 III S. 3 KV folgende Eilentscheidung:
Das Angebot vom Architekturbüro A. Dreischmeier aus Koserow vom 20.01.2020 für die Umgestaltung des Kurplatzareals wird auf Empfehlung des Betriebs- und Tourismusausschusses beauftragt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Eilentscheidungen des Bürgermeisters vom 30.03.2020 über die Auftragsvergabe „Objektplanung Gebäude und Freianlagen LP 1 und 2 für die Umgestaltung des Kurplatzareals“ gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen.