08.04.2020 - 6 Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheid...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Koserow beabsichtigt den Neubau einer Grundschule, da das jetzige Schulgebäude den zukünftigen Bedarf nicht mehr abdecken kann sowie den heutigen Anforderungen einer Bildungsstätte nicht mehr entspricht.

Für die Festlegung der Planungsziele wurde bereits mit Beschluss vom 28.03.2018 das Architekturbüro Dreischmeier aus Koserow beauftragt. Um die Vorentwurfskonzeption weiter ausarbeiten zu können und die Kostenschätzung detailliert aufstellen zu können ist es erforderlich, entsprechende Fachplanungsleistungen zu beauftragen.

Für die Erstellung des Sicherheitskonzeptes als Gefahrenreaktionssystem wurde vom Architekturbüro Dreischmeier ein Angebot vom Büro ISBM GmbH aus Wolgast eingeholt.

Das Angebot basiert auf die Lph 2-4 der besonderen Leistungen nach AHO-Heft (Fachkommission Brandschutz).

Die Angebotssumme für diese Leistungen beträgt 4.548,18 € brutto.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Fachplanungsleistung bei einer späteren Fördermittelbeantragung nicht berücksichtigt werden können, da nach aktuellen Vergabevorschriften mindestens drei Planungsbüros hätten beteiligt werden müssen bzw. beim Überschreiten des EU-Schwellenwertes die Planungsleistungen hätten EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Die Kosten hierfür hat demzufolge die Gemeinde Koserow zu tragen.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Beauftragung zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes als Gefahrenreaktionssystem als Fachplanungsleistung für das Projekt: Koserow Campus 2020 – Neubau einer Grundschule an die ISBM GmbH aus Wolgast mit einer Angebotssumme in Höhe von 4.548,18 € brutto gemäß § 39 III S. 4 KV zu genehmigen.

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Beschluss-Nr.: GVKo-0477/20

Mitgliederanzahl: 12

Ja-Stimmen: 12

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1463&TOLFDNR=15451&selfaction=print