02.03.2020 - 9 Beratung über den Entwurf der 3. Änderung des B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Rahmen der Wahrnehmung Ihrer Verantwortung für die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 und der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz hat die Gemeinde Ückeritz gemäß § 4 (2) BauGB die Behörden und Sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenprofil durch die Planung berührt wird, entsprechend zu unterrichten.

Detaillierte Aussagen zu Ziel, Zweck und Auswirkungen der Planung sind aus dem beigefügten

-          Entwurf der Planzeichnungen und Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6Hafen Stagnieß und Camping“ der Gemeinde Ückeritz, in der Fassung von 09-2019

-          Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Verträglichkeitsprüfung Natura 2000-Gebiete

-          Anlage 1 tabellarische Potentialabschätzung

-          Entwurf der Planzeichnungen und Begründung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz in der Fassung 09-2019

 

Um Stellungnahme wird gebeten.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hafen Stagnieß und Camping“ der Gemeinde Ückeritz in der Fassung 09-2019 sowie zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz 09-2019 zu erteilen.

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 7

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Anlagen zur Vorlage