10.03.2020 - 8 Beratung und Beschlussfassung über die 2. Satzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Garz
- Datum:
- Di, 10.03.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Liane Jager
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Wasser- und Bodenverband teilte der Verwaltung die vorläufigen Kosten sowie die neu ermittelten Flächen mit ihren Nutzungsarten für 2020 mit. Der Faktor zur Berechnung der Beitragseinheiten beträgt 0,54 €. Der Hebesatz für die Gewässerunterhaltung/Verwaltung hat sich bereits im letzten Jahr auf 9,40 € erhöht und bleibt wie im Vorjahr bei 9,40 € pro Beitragseinheit.
Der Wasser- und Bodenverband ermittelte neu alle freientwässernden Flächen. Das sind Flächen, die sich nicht im Einzugsbereich von Schutzanlagen befinden und nicht vom Verband unterhalten werden. Auf diese Flächen werden keine Kosten mehr umgelegt. Sie wurden aus der Kalkulation herausgenommen. Die Kosten verteilen sich auf weniger Fläche. Folglich würden die Gebühren pro Hektar steigen.
Der einkalkulierte Ablass für den Ausgleich von Überschüssen aus Vorjahren und als Ausgleich für die Pauschalierungsregelung "je angefangene 1.000 m²" kompensiert diese Steigerung und bewirkt sogar, dass die Gebühren unter den Vorjahreswert sinken.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Garz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Insel Usedom-Peenestrom“ in der vorliegenden Form.
Die Kalkulation wird gebilligt und ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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99,3 kB
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2
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194,1 kB
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