10.03.2020 - 9 Grundsatzbeschluss der Gemeinde Garz zur gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Leitsatz der Landestourismuskonzeption lautet „Die Branche mit Zukunft gestalten“. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit MV wird zur Umsetzung der Landestourismuskonzeption Modellregionen einrichten.

Ziele dieser Modellregionen auf Grundlage des Standarderprobungsgesetzes sind:

  • Neuaufstellung der Organisation und Finanzierung des Tourismus
  • Stärkung des Bewusstseins und der Akzeptanz für den Tourismus
  • Verbesserung der Infrastruktur und Mobilität im touristisch stark frequentierten Orten
  • Vorantreiben von Innovationen in den Regionen
  • Anpassung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Tourismusbranche und den touristischen Arbeitsmarkt

Konkret sollen in den Modellregionen neue Finanzierungsinstrumente in Kur- und Erholungsorten sowie moderne Mobilitäts- und Infrastrukturkonzepte erprobt sowie zeitgemäße Prädikate im Kurortgesetz M-V und KAG M-V unter den Stichworten Tourismusort/Dienstleistungskommune und einheitliches Erhebungsgebiet geprüft werden.

Diese Ziele sind bereits in der Fortschreibung des Tourismuskonzeptes Insel Usedom 2015 – 2020 festgeschrieben worden. Hier heißt es im Punkt 8 Erholungs- und Erhebungsgebiet als Zielsetzung:

„Die Zielsetzung der touristischen Akteure auf Usedom in diesem Themenfeld ist grundsätzlich die Anerkennung der Insel als ein Erholungsgebiet und somit einheitliches Erhebungsgebiet für touristische Abgaben.“

Als Chance eines einheitlichen Erholungs- und damit einheitlichen Erhebungsgebietes Insel Usedom eruierte die Fortschreibung des Tourismuskonzeptes, dass dieses den tatsächlichen Bewegungs- und Erlebnisraum der meisten Gäste abbilde und damit mehr den Bedürfnissen und der Nachfrage der Gäste entspräche als die Beschränkung auf das Orts- bzw. Gemeindegebebiet.

Aber auch bspw. eine breitere Finanzierungsbasis für Infrastrukturmaßnahmen von überörtlicher Bedeutung, eine bessere finanzielle Grundlage für Orte im Umkreis von touristischen Intensivzonen, eine höhere Identifikation der Einwohner mit dem Tourismus, bessere Marktchancen durch Bündelung der Kräfte und höhere verfügbare Budgets für infrastrukturelle Maßnahmen und Marketing können sich aus einem einheitlichen Erholungs- und damit einheitlichen Erhebungsgebiet ergeben.

(Quelle: Fortschreibung des Tourismuskonzeptes „Insel Usedom, Kohl&Partner Tourismusberatung München GmbH v. 20.11.2014)

Grundlage für die Einrichtung einer Modellregion Insel Usedom ist der freiwillige Zusammenschluss aller Inselkommunen zum gemeinsamen Handeln und damit die Umsetzung der seinerzeit in der Fortschreibung des Tourismuskonzeptes definierten Ziele.

Die Testfelder in der Modellregion im Einzelnen:

  • Anerkennung der Kurkarte über Gemeindegrenzen hinweg
  • Befreiung von der Kurabgabenpflicht für Einwohner von Nachbargemeinden
  • Befreiung von der Kurabgabenpflicht für Familienangehörige von Einwohnern
  • Aufwertung und Weiterentwicklung der Kurkarte / GÄSTEKARTE zum Mehrwertinstrument für Gäste und Einwohner (z.B. ÖPNV-Nutzung)
  • Verbesserung der interkommunalen Infrastrukturentwicklung und Unterhaltung durch Zusammenarbeit von prädikatisierten und nicht prädikatisierten orten

 

Voraussetzung für die Bewerbung der Insel Usedom als Modellregion ist der gemeinsame Wille, gemeinsam die Aufgaben im Tourismus für die gesamte Insel anzugehen. Das gebietsbezogene gemeinsame Marketing – wird bereits erfüllt durch die Usedom Tourismus GmbH, die das Destinationsmarketing für die Insel im Auftrag der Kommunen ausführt, sowie eine konzeptionelle Entwicklungsgrundlage mit regionalem Schwerpunkt. Auch diese Voraussetzung wird bereits erfüllt in Form des vorliegenden Tourismuskonzeptes Insel Usedom.

Mit der Bewerbung der Insel Usedom als Modellregion bietet sich die Chance, die touristische Entwicklung gezielt und gemeinsam zu steuern. Die derzeitigen rechtlichen Hürden, insbesondere was die Anerkennung und Abgabenpflicht unter den Gemeinden, Einwohnern und insbesondere aus dem Achterland betrifft, könnten mit einem einheitlichen Erhebungsgebiet für die gesamte Insel Usedom beseitigt werden. Gleichzeitig können mit der Aufwertung der jetzigen Kurkarte zu einer Gästekarte mit Mehrwert, die auch für die Einwohner gelten wird, attraktive Angebote geschaffen und Entlastungen im Bereich Straßenverkehr erreicht werden.

Das Land ist bereit, für die Modellregion Usedom als sogenannte/n Kümmerin/Kümmerer mit 75 % der Kosten zu fördern, die den Prozess der Modellierung einzelner Parameter gemeinsam mit den Projektpartnern Usedoms koordinieren. Hier ist angedacht, die/den Kümmerin/Kümmerer in der kommunalen Usedom Tourismus GmbH anzusiedeln.

 

Während der 1. Inselkonferenz am 10.12.2019 in Zempin haben sich die dort anwesenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach Vorstellung des Projektes „Modellregionen“ für diesen Weg ausgesprochen.

Während der „Zukunftskonferenz Insel Usedom“ am 27.01.2020 in Ückeritz stellte Herr Staatssekretär Dr. Rudolph das Projekt im Einzelnen vor, machte die Aufgaben, Herausforderungen und Chancen einer möglichen Modellregion Usedom deutlich und warb darum, dass Usedom sich mit dem gemeinsamen Willen aller Gemeinden als eine Modellregion für dieses Projekt bewirbt.

Mit Zuschlagserteilung als Modellregion stellen die Gemeinden einen gemeinsamen Antrag beim zuständigen Innenministerium M-V auf Erprobung nach dem Standarderprobungsgesetz.

Es wird daher empfohlen, diesen Grundsatzbeschluss zu fassen und eine gemeinsame Bewerbung als Modellregion für die gesamte Insel Usedom beim Land M-V einzureichen.

 

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Die Gemeinde Garz begrüßt ausdrücklich die Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Erprobung neuer Ansätze „Digitalisierung, Infrastruktur und Finanzierung des Tourismus“ auf Grundlage des Standarderprobungsgesetzes in Form von Modellregionen!

Daher beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz gemeinsam mit allen Kommunen der Insel Usedom, eine Bewerbung als Modellregion „Eine Insel-ein Erholungsgebiet-ein Erhebungsgebiet“ an das Land Mecklenburg-Vorpommern zu richten.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten und die gemeinsame Bewerbung zu unterzeichnen.

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Beschluss-Nr.: GVGa-0122/20

Ja-Stimmen: 6