11.02.2020 - 7 Beratung zur Eigenbetriebssatzung

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Wortprotokoll

Herr Wellnitz zeigt die aktuelle Eigenbetriebssatzung mit den ausgewiesenen Wertgrenzen. Nach der aktuellen Satzung dürfte die Eigenbetriebsleiterin nur über 1.000 Euro bei laufenden Ausgaben selbst entscheiden, der Bürgermeister über 1.500 Euro. Dies ist nicht praktikabel.

Daher wird empfohlen, die Wertgrenzen für die Eigenbetriebsleiterin bei einmaligen Ausgaben auf 7.000 Euro heraufzusetzen und bei wiederkehrenden Leistungen 1.000 Euro pro Monat.

Die Wertgrenzen des Eigenbetriebsausschusses werden ebenfalls angepasst. Zukünftig soll der Ausschuss bei einmaligen Leistungen im Rahmen von 7.000 bis 10.000 Euro entscheiden und bei wiederkehrenden Leistungen 1.000 bis 1.500 Euro monatlich.

 

Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Eigenbetriebssatzung mit den oben genannten Wertgrenzen anzupassen.

Einstimmig. 7x Zustimmung.

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