11.02.2020 - 6 Beratung zur Kurtaxsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 11.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Sven Wellnitz informiert, dass das Amt auf Basis der aktuellen Kosten sowie der perspektivischen Kosten der Seebrücke, einen durchschnittlichen Kurtax-Satz von 1,63 Euro berechnet hat.
Aktuelle Befreiungen machen folgende Anzahl an Übernachtungen aus:
- Kinder bis 14 Jahre: 81.000 Übernachtungen
- SB & Begleitpersonen: 25.000 Übernachtungen
- Sonstige: 5.000 Übernachtungen
- Einwohner-Eigenanteil Gemeinde: 65.000 Euro
Die Problematik besteht darin, dass die Gemeinde alle Befreiungen finanziell ausgleichen müsste und der Kurverwaltung monetär zur Verfügung stellen muss. Die aktuelle Rechtsprechung besagt, dass Verwandte 1. Grades nicht mehr befreit werden dürfen, wenn sie bei der Familie zu Besuch sind. Dies soll durch die Landregierung im KAG geändert werden. Angestrebt ist hierzu eine KAG-Änderung Ende März. Die Entscheidung gilt es abzuwarten.
Die Ausschussmitglieder votieren mehrheitlich dafür, dass alle Kinder bis 18 Jahre zukünftig befreit werden. Gäste mit Handicap sollen zukünftig den vollen Satz der Kurabgabe zahlen. Koserow ist Projektort für barrierefreies Reisen und hat außerordentliche Ausgaben in diesem Bereich. Diese sollen zukünftig gerechter verteilt werden und auch durch die bevorteilte Gästegruppe mitfinanziert werden. Die Ausschussmitglieder bitten das Amt zu prüfen, ob eine Hunde-Kurtaxe erhoben werden kann.
Bei der Überprüfung der Ausgaben der KV ist aufgefallen, dass touristische Grundstücke nicht der Kurverwaltung zugeordnet sind und von der Gemeinde vorgehalten werden. In der Konsequenz wäre es daher logisch, hierfür eine Pacht zu entrichten. Das Amt wird beauftragt, die Grundstücke (PP F-Schrödter-Str., Seebrückenvorplatz + Promenade, Kurpark am Kurplatz) zu bewerten und eine Empfehlung über Pachthöhen auszustellen.
Das Amt wird eine Kurtax-Satzung sowie Kalkulation zur nächsten Sitzung vorlegen und die empfohlenen Befreiungen einarbeiten. Die Ausschussmitglieder sprechen sich für eine Satzung der Änderung zum Start der Nebensaison aus (ab 11/2020).