03.02.2020 - 8 Beratung zu Baumfällungen am Sportboothafen

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Wortprotokoll

Der Baumfällantrag fällt nicht in die Zuständigkeit des Bauausschusses. Die Fällung ist durch die Kurverwaltung bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Im Vorfeld hat Herr Biedenweg den Bebauungsplan geprüft. Im Zuge dessen wurden die Bäume per Gutachten geprüft und unter Erhalt gesetzt, sodass es mit der Fällung schwierig werden könnte.

Eine Umgestaltung zu Kopfweiden, scheint bei den dargestellten Bäumen nicht mehr möglich.

Herr Schulz möge sich mit dem Amt zu dem Baumfällantrag abstimmen.

Abstimmung: Ja:   6              Nein: 0              Enthaltung:  0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1410&TOLFDNR=14872&selfaction=print