25.02.2020 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Haushalt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Loddin
- Datum:
- Di., 25.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2020 wie folgt:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. im Ergebnishaushalt auf
| Ansatz 2020 |
einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.594.100 |
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 1.547.000 |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 47.100 |
2. im Finanzhaushalt auf
|
| Ansatz 2020 |
a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.464.800 |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von | 1.320.000 |
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 144.800 |
b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 68.300 |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 448.500 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -380.200 |
festgesetzt.
*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 146.400 EUR.
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hebesätze für Realsteuern
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| v. H. |
1. | a) | Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 323 |
| b) | Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 |
2. |
| Gewerbesteuer auf | 371 |
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7
Weitere Vorschriften
- Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
- Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist
a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,
b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.
- Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
- Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
- Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.
Nachrichtliche Angaben:
| 31.12.2020 |
Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 599.067 |
Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.374.550 |
Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 9.129.921 |
§ 8 Eigenbetrieb Kurverwaltung
Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:
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Erfolgsplan | |
Gesamtbetrag der Erträge | 944.000 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 920.000 |
Jahresergebnis | 24.000 |
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Finanzplan | |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 259.000 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 184.000 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 75.000 |
| |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 270.000 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -270.000 |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 200.000 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 1.000 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 199.000 |
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Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 4.000 |
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Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt | |
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Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen | 0 |
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Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit | 74.000 |
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Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen | 3.100.000 |
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In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten | 4,88 |
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Sonstige Angaben | |
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Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen | 0 |
Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 495.000 |
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2018 | 3.193.000 |
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2019 voraussichtlich | 3.242.000 |
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2020 voraussichtlich | 3.266.000 |