10.02.2020 - 7 Beratung und Beschlussfassung über die Haushalt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan, Bestandteilen und Anlagen wurde vorberaten und wird gegebenenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung nochmals erläutert.

 

 

In diesem Zusammenhang wird das Amt darum gebeten, Fördermittel für die gemeindlichen Spielplätze zu gewinnen und alle nötigen Anträge dafür zu stellen.

 

Herr Sundmacher erfragt die Möglichkeit einer Vorsorgepauschale. Nach Rücksprache mit der Kämmerei, sei diese Planung haushaltsrechtlich nicht möglich, so Herr Kögler. Um überplanmäßige Ausgaben zu decken, bestehe aber die Möglichkeit der Finanzierung aus dem Deckungskreis.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2020 wie folgt:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

Ansatz 2020

einen Gesamtbetrag der Erträge von

904.800

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

931.100

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-26.300

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

 

Ansatz 2020

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

834.700

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

792.400

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

42.300

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

380.900

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

506.700

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-125.800

 

festgesetzt.

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 83.400 EUR.
 

§ 5
Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

Hebesätze für Realsteuern

 

 

 

v. H.

1.

a)

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

307

 

b)

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

396

2.

 

Gewerbesteuer auf

348

 

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

  1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.

 

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.

 

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.

 

  1. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

Nachrichtliche Angaben:

 

31.12.2020

Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

162.836

Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

1.023.639

Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.723.462

 

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Beschluss-Nr.: GVRa-0245/20

Ja-Stimmen: 6

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Anlagen zur Vorlage