15.01.2020 - 8 Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung Benz ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt, dieser schließe sich sozusagen dem vorherigen Beschluss an.

 

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Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 umfasst das im beiliegenden Auszug aus dem Messtischblatt gekennzeichnete Grundstück:

 

GemarkungBenz

Flur 3

Flurstück     397/4

Fläche 817 m²

 

Das Bebauungsplangebiet Nr. 16 befindet sich im Ortsteil Benz südlich der Fritz - Behn - Straße. Es wird im Westen, Süden und Osten durch Wohnbebauung sowie im Norden durch die Fritz - Behn - Straße begrenzt.

Das Planänderungsgebiet umfasst nicht den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16, sondern lediglich das Flurstück 397/4.

 

1.

Die Stellungnahmen der Behörden, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Benz am 15.01.2020 geprüft. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden beachtet.

Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor.

 

2.

Aufgrund des § 13 i. V.m. § 10 des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 04.05.2017 und des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 05.07.2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), beschließt die Gemeindevertretung Benz die 1. Änderung  des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohnbebauung an der Fritz- Behn-Straße“ im Ortsteil Benz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und  dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.

Die Begründung wird gebilligt.

 

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohnbebauung an der Fritz- Behn-Straße“ im Ortsteil Benz der Gemeinde Benz alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Beschluss-Nr.: GVBe-0294/19

Ja-Stimmen: 8

 

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Anlagen zur Vorlage