06.01.2020 - 10 Antrag auf 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. ...

Reduzieren

Wortprotokoll

Der Antragsteller ist Eigentümer des Flurstückes 91/4, Flur 1, Gemarkung Ückeritz und hat dies von der Gemeinde erworben. Auf dem Grundstück stehen seit vielen Jahren bauliche Anlagen, die der Eigentümer planungsrechtlich sichern möchte.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Wohnbebauung Strandstraße – Waldschule“ der Gemeinde Ückeritz, der Fläche für den Wald festgesetzt hat.

 

Wie dem Antragsschreiben zu entnehmen ist, gab es bereits mit der Forstbehörde einen Ortstermin, an dem auch Herr Biedenweg teilgenommen hat. Im Ergebnis möchte auch die Forstbehörde eine Neuregelung im B-Plan haben, da diese Flächen teilwiese dem Status Wald nicht mehr entsprechen.

 

Der gemeindliche Kindergarten hat auch Spielgeräte im festgesetzten Waldbereich aufgestellt, so dass auch hier eine Neuregelung erfolgen muss.

 

Der Bauausschuss muss beraten und entscheiden:

 

1. Stimmt die Gemeinde Ückeritz der beantragten Änderung des Bebauungsplanes zu?

2. Wie groß soll der Geltungsbereich der 1. Änderung werden?

3. Soll nur der Antrag des Eigentümers der Parzelle 91/34 mit der 1. Änderung behandelt

    werden oder steigt die Gemeinde anteilig in das Änderungsverfahren mit ein?

4. Wie soll die Kostentragung für das Änderungsverfahren erfolgen.

 

 

Um Entscheidung wird gebeten.

 

 

Herr Biedenweg hält den Sachvortrag.

 

Die Fragen der Verwaltung werden wie folgt beantwortet:

  1. Stimmt die Gemeinde Ückeritz der beantragten Änderung des Bebauungsplanes zu?
  2. Wie groß soll der Geltungsbereich der 1. Änderung werden?

Der Geltungsbereich sollte sich von der im B-Plan gesetzten Waldgrenze bis hin zur

tatsächlichen Waldgrenze laut Forstkataster erstrecken, sodass die Gemeinde auch den Bereich KITA rechtssicher klären kann und gegebenenfalls Entwicklungspotential hat.

  1. Soll nur der Antrag des Eigentümers der Parzelle 91/34 mit der 1. Änderung behandelt werden oder steigt die Gemeinde anteilig in das Änderungsverfahren mit ein?

Die Gemeinde sollte in das Verfahren einsteigen.

  1. Wie soll die Kostentragung für das Änderungsverfahren erfolgen.?

Aufteilung der Kosten gemäß üblicher Verfahrensweise (Flächenanteile)

Abstimmung:      Ja: 7       Nein: 0      Enthaltung: 0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1381&TOLFDNR=14627&selfaction=print