06.01.2020 - 11 Beteiligung als Nachbargemeinde gemäß § 4 (2) B...

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Wortprotokoll

Die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf hat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Erweiterung Einzelhandelsstandort Seepark Bansin“ beschlossen und zur öffentlichen Auslage bestimmt. Es ist beabsichtigt, die großflächige Einzelhandelseinrichtung (REWE-Markt) durch einen Anbau im Bereich des Innenhofes des Einkaufszentrums Seepark Bansin um einen Getränkemarkt mit einer Verkaufsraumfläche von rd. 232 m² zu ergänzen.

 

Als Nachbargemeinde wird die Gemeinde Ückeritz aufgrund § 4 (2) BauGB beteiligt.

 

Die Verwaltung kann keinen belang für die Gemeinde Ückeritz erkennen und empfiehlt daher dem Entwurf zuzustimmen.

 

 

Herr Biedenweg hält den Sachvortrag. Einwände gegen die Änderung des Bebauungsplanes

bestehen nicht.

Abstimmung:      Ja: 7       Nein: 0           Enthaltung: 0

 

 

Herr Biedenweg schließt damit den öffentlichen Teil der Sitzung.