28.01.2020 - 10 Beratung und Beschlussfassung über die Zahlung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Entsprechend der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V) vom  28.11.2013 können Personen mit besonderen Aufgaben Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden. Dazu zählen insbesondere Ausbilder, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte etc.

 

Es wird empfohlen, folgende monatliche Entschädigung zu gewähren:

 

Schriftwart 30,00 Euro

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt für die Funktion des Schriftwartes der Freiwilligen Feuerwehr Ückeritz rückwirkend ab dem 01.01.2020 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro zu zahlen.

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Beschluss-Nr.: GVUe-0675/20

Ja-Stimmen: 8

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