28.01.2020 - 14 Antrag gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung -Ve...

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Wortprotokoll

Antrag gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung des Seebades Ückeritz

 

 

Antragsteller:

Gemeindevertreter Hans- Erwin Glanz

 

Zu Punkt 13 der Tagesordnung:

Sachstand Vereinsförderung

Der Sozialausschuss empfiehlt jeweils einstimmig mit 6 Ja-Stimmen die Vereinsförderung, wie nachfolgend aufgeführt:

Angelverein Ückeritz e.V.   850,00 Euro

Ückeritzer Chor   500,00 Euro

FFW Ückeritz1.000,00 Euro

Karnevalsclub Ückeritz e.V.3.000,00 Euro

Schulförderverein1.500,00 Euro

Sportverein 3.150,00 Euro

Gesamt10.000,00 €

 

 

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung beschließt die o.g. Vereinsförderung

 

 

Ückeritz, 7.01,2020

 

Hans-Erwin Glanz

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz diskutiert über die Vereinsförderung.

Herr Glanz berichtet, dass aktuell noch zwei weitere Anträge, leider außerhalb der Frist, eingegangen seien. Aufgrund der Wichtigkeit sollten diese, aus seiner Sicht, heute trotzdem beraten werden.

Es handle sich zum einem um den Seniorenverein Insel Usedom mit einem Antrag in Höhe von 1.500 € und dem Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V..

Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister würde man hier eine Summe in Höhe von 900 € für den Seniorenverein und 100 € für den Krebshilfe Verein befürworten.

 

Herr Biedenweg gibt den Hinweis, dass man den Antrag der FFW Ückeritz streichen könne, da es hier um eine gemeindliche Anschaffung mit Teilfinanzierung durch den Verein gehen würde. Hier könne man in der morgigen Haushaltsdebatte eine höhere Planzahl einstellen.

So würde man das Budget der finanziellen Unterstützungen auch nicht überschreiten.

 

Der Bürgermeister lässt über den geänderten Antrag abstimmen:

Angelverein Ückeritz e.V.   850,00 Euro

Ückeritzer Chor   500,00 Euro

Karnevalsclub Ückeritz e.V.3.000,00 Euro

Schulförderverein1.500,00 Euro

Sportverein 3.150,00 Euro

Seniorenverein Insel Usedom   900,00 Euro

Frauenselbsthilfe nach Krebs e. V.   100,00 Euro

Gesamt10.000,00 Euro

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 8

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