28.01.2020 - 9 Beratung und Beschlussfassung über die Anpassun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Am 05. September 2011 wurde die Kommunalverfassung neu gefasst und in diesem Zuge mehrere Vorschriften über die wirtschaftliche Betätigung aufgenommen, die die kommunalen Gesellschafter dazu verpflichten, auf eine Änderung der Gesellschaftsverträge hinzuwirken. Mit Beschluss vom 22.10.2019 Nr. GVUe-0662/19 kam die Gemeindevertretung dieser Forderung nach. In der Gesellschafterversammlung am 29.11.2019 bekamen nicht alle geforderten Änderungswünsche der kommunalen Gesellschafter die notwendige Mehrheit, da der private Gesellschafter dagegen stimmte. Der in der Gesellschafterversammlung ausgehandelte Kompromissvorschlag wurde einstimmig bestätigt – bei den kommunalen Gesellschaftern jedoch vorbehaltlich der Zustimmung der kommunalen Gremien. Bei einer entsprechend dem Gesellschaftervertrag vorgegebenen Mehrheit würde die Energie Vorpommern GmbH den Gesellschaftervertrag wie abgestimmt anpassen und den notwendigen Notartermin vorbereiten.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, dem zur Anlage genommenen Kompromissvorschlag zur Anpassung des Gesellschaftsvertrages mit der Energie Vorpommern GmbH zuzustimmen.

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Beschluss-Nr.: GVUe-0662/19

Ja-Stimmen: 7

Enthaltungen: 1

 

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Anlagen zur Vorlage