28.01.2020 - 7 Beschluss der Gemeindevertretung Seebad Ückerit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Abschluss des Städtebaulichen Vertrages ist unerlässlich, um zwischen der Gemeinde Ostseebad Ückeritz und der Vorhabenträgerin verbindliche Regelungen hinsichtlich der Kostentragung der im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung der Vorhaben einschl. der Erfüllung der naturschutz- und artenschutzrechtlichen Auflagen i.Zm. dem Bebauungsplan Nr. 18 „Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“ zu treffen.

 

Im Kern regelt der Vertrag die Kostentragungspflicht für alle mit dem B-Plan Nr. 18 sowie der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in Zusammenhang stehenden Kosten sowohl für Planung als auch Umsetzung des B-Planes.

 

Im weiteren regelt der Vertrag zusätzlich zu den textlichen Festsetzungen in der Satzung über den Bebauungsplan auch die naturschutzrechtlichen Ausgleichspflichten durch die Vorhabenträgerin.

 

 

Herr Biedenweg berichtet, dass der Nachweis der geforderten Ausgleichszahlungen bereits auf dem gemeindlichen Konto eingegangen sei.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt den als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Ostseebad Ückeritz und der Vorhabenträgerin Frau Petra Esser wohnhaft Ackerweg 2a in 17459 Seebad Ückeritz in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 18 für das „Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“.   

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Beschluss-Nr.: GVUe-0659/19

Ja-Stimmen: 6

Enthaltungen: 2

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Anlagen zur Vorlage