28.01.2020 - 6 Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Stellun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Abwägungsbeschluss liegt der Beschlussvorlage bei.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Herr Biedenweg gibt den Hinweis an den Vorhabensträger, dass die „CF 2 Maßnahme“ vor Baubeginn vorliegen und grundbuchlich gesichert sein muss.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt, dem der Beschlussvorlage beigefügten Abwägungsvorschlag zuzustimmen.

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Beschluss-Nr.: GVUe-0655/19

Ja-Stimmen: 7

Enthaltungen: 1

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Anlagen zur Vorlage

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