16.12.2019 - 10 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Koserow hat mit Beschluss vom 08.12.1998 die Satzung für das Sanierungsgebiet „Dorfkern und Marktplatz“ beschlossen.

Städtebauliches Ziel der Sanierungssatzung „Dorfkern und Marktplatz“ war im Wesentlichen eine Aufwertung der beiden ursprünglichen Bereiche des Ortes. Hierbei wurde der vornehmliche Fokus auf den Erhalt der städtebaulichen Strukturen und die ortsbildprägende Bausubstanz, einhergehend mit einer Aufwertung der allgemeinen Nutzungs- und Lebensqualität gesetzt.

In der Folge konnten in Bezug auf kommunale, als auch private Sanierungsmaßnahmen, die formulierten Zielstellungen in der Summe umgesetzt werden. So konnte eine sichtbare Aufwertung des öffentlichen Verkehrsraumes erreicht und die Nutzung parallel dazu neu geordnet werden, um den heutigen Anforderungen gerechter werden zu können. Der öffentliche Raum wurde nutzerfreundlicher und optisch ansprechender gestaltet um sowohl Bürgern, als auch Feriengästen die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Gleichermaßen hat die Durchführung privater Sanierungsvorhaben zu einer wesentlichen Optimierung des Ortsbildes und damit einhergehend einer Verbesserung des allgemeinen Wohnklimas geführt.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die allgemeinen Sanierungsziele erreicht werden konnten und die Sanierungsmaßnahme „Dorfkern und Marktplatz“ als abgeschlossen zu betrachten ist.

 

 

Herr König erläutert den Sachverhalt. Alle Sanierungsmaßnahmen sind abgeschlossen und abgerechnet. Eine große Kommission hatte Koserow zum Schluss begutachtet.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt die Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Dorfkern und Marktplatz" in vorliegender Form.

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Beschluss-Nr.: GVKo-0417/19

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1366&TOLFDNR=14467&selfaction=print