16.12.2019 - 17 Beratung über die Genehmigung der Eilentscheidu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Eilentscheidungsvorlage liegt der Antrag von Familie Walter / Hamacher bei.

 

Entsprechend § 46 Abs. 3 Schulgesetz MV kann ein Kind an einer anderen als der örtlich zuständigen Schule beschult werden, wenn

-die zuständige Schule aufgrund der Verkehrsverltnisse nur unter erheblichen Schwierigkeiten zu erreichen ist,

-der Besuch einer anderen Schule dem Schulpflichtigen die Förderung spezieller Interessen oder Fähigkeiten oder die Wahrnehmung seines Berufsausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses erheblich erleichtern würde oder

-besondere soziale Umstände vorliegen.

Im vorliegenden Fall werden die besonderen sozialen Umstände entsprechend des Antrags als gegeben angesehen.

 

Nachweis der Dringlichkeit:

Die Schulanmeldung musste aufgrund des Umzugs der Eltern bereits vor Zusammenkunft der Gemeindevertretung erfolgen.

 

Der Bürgermeister traf gem. § 39 Abs. 3 S. 3 Kommunalverfassung des Landes M-V die Entscheidung, dem Antrag von Frau Hamacher und Herr Walter, wohnhaft Fischerstraße 11, 17459 Zempin stattzugeben und das Kind Emily Hamacher an der Grundschule Zinnowitz beschulen zu lassen.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters zu genehmigen und dem Antrag von Herrn Tom Walter und Frau Jaqueline Hamacher, Fischerstraße 11, 17459 Zempin stattzugeben und das Kind Emily Hamacher an der Grundschule Zinnowitz beschulen zu lassen.

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Beschluss-Nr.: GVKo-0410/19

Ja-Stimmen: 10

 

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Anlagen zur Vorlage

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