13.02.2020 - 9 Beteiligung Nachbargemeinde aufgrund § 4 (2) Ba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stolpe auf Usedom
- Datum:
- Do., 13.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Viola Pfitzmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Grundstückseigentümer des Flurstückes 100/9, Flur 7, Gemarkung Paske möchte die planungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Pasker Wald“ der Stadt Usedom modifizieren.
Er möchte ein Wohngebäude mit ausgebautem Dachgeschoss als Vollgeschoss errichten. Baulinien und Baugrenzen müssen auf das Bauvorhaben angepasst werden. Die gestalterischen Festsetzungen zu den zulässigen Farben werden um weiß getönte farbanstriche und für die Dachgestaltung und Eindeckung in Anthrazit ergänzt.
Die Stadt Usedom trägt die Modifizierung mit, da die Grundzüge der Planung durch die Festsetzungsänderungen nicht berührt werden.
Belange der Gemeinde Stolpe werden von der Planänderung nicht berührt.
TÖB-Beteiligung am Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Pasker Wald“ der Stadt Usedom, für das Flurstück 100/9, Flur 7, Gemarkung Usedom Nach § 13 BauGB, in der Fassung von 12-2019
hier: Behördenbeteiligung aufgrund § 4 (2) BauGB
Die Gemeinde Stolpe fühlt sich durch die Planung der Stadt Usedom in ihren Belangen nicht beeinträchtigt – einstimmig.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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2
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658,5 kB
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3
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60,1 kB
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