13.02.2020 - 4 Bericht des Bürgermeisters
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stolpe auf Usedom
- Datum:
- Do., 13.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Bürgermeister berichtet, dass zum Thema Funkmast der Baubeginn für den 12. Februar beim Landkreis angezeigt wurde, die Fuchs Europoles GmbH arbeitet im Auftrag der DFMG Deutsche Funkturm GmbH. Zunächst erfolgen Tiefbau- und Vermessungsarbeiten und der Rückschnitt der Hecke. Stand aktuell von heute sei, dass die Baufläche abgesteckt wurde.
Die Tiefbauarbeiten beginnen voraussichtlich in der nächsten Woche.
Die Aufstellung des Mastes ist nach Auskunft des Bauleiters Oliver Neu für die KW 15 geplant. Eine Inbetriebnahme durch die Deutsche Telekom ist dann im 3. Quartal wahrscheinlich.
Zur Sanierung des Schlosses ist der Zuwendungsbescheid des Wirtschaftsministeriums eingetroffen. Die Förderung als Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW), Vorhaben: „Touristisches Erlebnis- und Informationszentrum Schloss Stolpe“, der Bauzeitraum erfolgt von 2020-2022.
Das Vorhaben umfasst die abschließende Sanierung des Schlosses, inklusive Anbau und Schlossvorfahrt.
Die Barrierefreiheit wird durch Fahrstuhleinbau im teilweise wiedererrichteten, 1949 abgerissenen, Mittelteil gewährleistet.
Die Investitionssumme beläuft sich auf rund 1,7 Mio. Euro, Fördersatz: 90% (rund 1,5 Mio. €), Eigenanteil: 170.000 €: 105.000 € (Übernahme Förderverein) + 65.000 € Ko-Finanzierungsmittel Land.
Herr Beitz dankt dem Land MV und dem Förderverein Schloss Stolpe für die großzügige Unterstützung.
Der 1. Teilabschnitt - weiterer Ausbau des Obergeschosses und Saalbereich im Erdgeschoss, Nordostturm. Hier wurden fünf Gewerke bis zum 28.01.2020 ausgeschrieben:
- Gerüstarbeiten
- Maler-, Lackier-, Tapezierarbeiten
- Putz- und Stuckarbeiten
- Tischlerarbeiten - Dielenverlegung
- Tischlerarbeiten – Innenausbau
Die Auftragsvergabe erfolgt heute im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Leider muss eine Neuausschreibung der Malerarbeiten erfolgen, da in der ersten Ausschreibung kein Angebot abgegeben wurde – Submission: 27.02.2020
Was passiert im nun beginnenden Teilabschnitt zusammengefasst?
Obergeschoss – hier jetzige Bibliothek und Bücherstube:
- Entfernung der Provisorien: Gipskartondecken, Böden
- Verputzen der Decken
- Dielenverlegung
Ausstellungsraum:
- Dielenverlegung
Saal:
- Stuckarbeiten, Wandgestaltung, Tür- und Fensterbekleidungen, Innenläden, Schiebetüranlage
Nordostturm:
- Horizontalsperre, Putzarbeiten
Die Arbeiten sollen bis zum 30.04.2020 soweit abgeschlossen sein, dass eine Öffnung und Vermietung des Schlosses möglich ist. Die Bauzeiträume 01.10.-30.04. der jeweiligen Baujahre sind durch den Planer einkalkuliert.
Die Sanierung der K44 – hier laufen Instandsetzungsarbeiten in der laufenden Woche unter Vollsperrung des Abschnittes zwischen Prätenow, Höhe Abzweig Wisent-Gehege und Gummlin Höhe „Karberg“
Die Erneuerung des Banketts ist dringend notwendig, Absätze waren teilweise bis auf 30 cm tief und mit PKWs unbefahrbar, so der Bürgermeister.
Dank hier an den Landkreis, dass Arbeiten endlich beginnen. Die Zufahrt nach Gummlin über die Plattenstraße „Karberg“ ist gesichert. Die Ausbauten über den Schäferweg via „Kiebitzkrug“ erreichbar.
Die Vollsperrung konnte bereits nach 2,5 Tagen wieder aufgehoben werden.
Der Wunsch-Bauablauf des Landkreises, Stand 4. Quartal 2019, Auskunft des Landkreises:
„Ausführungsterminen BV: Ausbau K44 Baulose 3-5
- Holzungs- und Rodungsarbeiten 01/2020 bis 02/2020
- Los 5 von Dargen bis zur B110 03/2020 bis 07/2020
- Los 3 von Prätenow bis Dargen 08/2020 bis 12/2020
- Los 4 OD Dargen 03/2021 bis 12/2021
- Durchlass I (Stolpe) 03/2022 bis 06/2022
- Durchlass II (Prätenow)07/2022 bis 10/2022
Die Ausbaubreite beträgt 5,0 m zzgl. 1 m Bankett beidseitig. Während der Bauarbeiten ist immer eine Richtung voll gesperrt. Parallel zu den Straßen- und Tiefbauarbeiten erfolgt die Verlegung der Trinkwasserleitung durch den ZWAB Insel Usedom.
Nach den Bauarbeiten erfolgen jeweils die Bepflanzungsarbeiten für die einzelnen Baulose separat.
Die genaue Terminisierung erfolgt mit der Ausschreibung.
Die Baulose 1 bis 2 (Stolpe bis Prätenow) sind aus der Förderung herausgenommen, da hier kein Baurecht bezüglich Grunderwerbes erreicht werden konnte. Der Landkreis hat diese Abschnitte in den zukünftigen Haushalten geplant und wird diese nach Abschluss der Baulose 3-5 aus eigenen Mitteln finanzieren müssen. Hier werden die Ausbaubreiten ähnlich der vorhandenen Straßenbreiten geplant, da wie o.a. kein Grunderwerb und somit Baurecht für eine breitere Trassenführung möglich ist.“
Zum Thema neues Feuerwehrfahrzeug, ist die Zentralbeschaffung von TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser) aus dem Programm Zukunftsfähige Feuerwehr möglich. Der Eigenanteil bemisst sich an der Rubikon-Einstufung (grün 30%, gelb 20%, orange 15%, rot 10%).
Die Gemeinde soll p.er Gemeindebeschluss bis zum 29.02.2020 die verbindliche Abnahme erklären. Nach Rücksprache mit dem Wehrführer, entspricht das angebotene Fahrzeug nicht den Anforderungen, insbesondere fehlt die Geländegängigkeit (Allrad-Antrieb).
Der Wehrführer und sein Stellvertreter geben die klare Empfehlung das Fahrzeug nicht zu bestellen.
Das Land fördert auch Gebrauchtfahrzeuge, so zum Beispiel in der Gemeinde Kirch Jesar (Amt Hagenow-Land) im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Diese erhielten einen Zuwendungsbescheid für ein 15 Jahre altes Fahrzeug. Es handelt sich ebenfalls um eine kleine Gemeinde. Im Vergleich zur Neuanschaffung wird der Ergebnishaushalt nicht belastet (Fahrzeug ist bereits abgeschrieben).
Der Ordnungsamtsleiter prüft derzeit, inwieweit eine analoge Förderung für unsere Gemeinde möglich ist.
Der Förderantrag für die Spielplätze wird derzeit entsprechend der Richtlinie durch die Verwaltung erstellt. Grundlage ist die, durch den Sozialausschuss erarbeitete Investitionsliste.
Weiter gibt der Bürgermeister bekannt, dass Frau Ulrike Büntzow verzogen sei und deshalb den Rücktritt aus dem Sozialausschuss erfolgt. Aus diesem Grund müsse in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ein Nachrücker benannt werden.
