19.12.2019 - 7 Beschluss über § 8 der Haushaltssatzung der Gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ückeritz
- Datum:
- Do, 19.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung nebst Wirtschaftsplan, Bestandteilen und Anlagen wurde vorberaten und wird in der Sitzung der Gemeindevertretung nochmals erläutert. Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan der Gemeinde Ückeritz kann derzeit nicht zeitnah erstellt werden. Aus diesem Grund ist eine Einzelbeschlussfassung des § 8 der Haushaltssatzung erforderlich.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz diskutiert über den Wirtschaftsplan. Herr Biedenweg hinterfragt, wie die Gemeinde sich nun zu den heute vorgestelltem Förderprojekt verhalte. Die weitere Verfahrensweise müsse ja möglichweise hier mit eingeplant werden.
Die Investitionen auf dem Campingplatz würden im Wirtschaftsplan fehlen, so Herr Wöllner. Die avisierten 291.000 € würden dann zur Liquidität nicht ausreichen.
Herr Brose als Betriebsausschussvorsitzender wird das Wort erteilt. Dieser erklärt, dass der Betriebsausschuss die Empfehlung zur Beschlussfassung gegeben hätte, mit der Maßgabe, die Kurabgabe schnellstens (bis 15.02.2020) neu zu kalkulieren, die redaktionelle Änderung im Stellenplan zu vollziehen und den Passus im Vorbericht:
„Die Kurverwaltung erhebt kostendeckende Beiträge
- Kurabgabe
- Fremdenverkehrsabgabe
Durch die Kalkulation wird der Nachweis erbracht, dass der Abgabensatz nicht gegen das Kosten- bzw. Aufwandüberschreitungsverbot verstößt. Die Kalkulation dieser Gebühren wurde so vorgenommen, dass diese den Unterhaltungs- und Verwaltungsaufwand der Kurverwaltung decken.“
zu streichen.
Herr Biedenweg vermutet, dass die B-Plan Änderung zum Campingplatz länger anhängig sein wird und höchstwahrscheinlich nur über einen Kredit zu finanzieren sei. Viel größere Fragen werfe für ihn die Maßnahme Hafen Stagnieß auf.
Man könne auch die Investitionen auf dem Campingplatz (unter diverse Beschaffungen) auf 100.000 € hochsetzen, um auf der sicheren Seite zu sein. In Moment würden diese mit 20.000 € beplant.
Herr Wöllner würde heute keine Entscheidung zum Wirtschaftsplan treffen. Aus seiner Sicht müsse erst eine Entscheidung der Gemeinde getroffen werden, welches Vorhaben durchgeführt werden solle. Fakt ist, dass beide zusammen nicht realisierbar sind. Er würde in der gemeinsamen Sitzung des Betriebs- und Bauausschusses eine Modellrechnung zur möglichen Finanzierung durch die Kurverwaltung als Arbeitsauftrag erbitten. Andernfalls müsse man hier über einen Nachtrag agieren.
Herr Wolf gibt zu bedenken, dass, wenn die Gemeinde noch länger warten würde, noch höhere Kostensteigerungen zu erwarten sind.
Es folgt eine kontroverse Diskussion. Der Bürgermeister lässt über den Wirtschaftsplan mit den vom Betriebsausschuss empfehlenden Änderungen abstimmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, den § 8 der Haushaltssatzung nebst Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 wie folgt:
§ 8 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kurverwaltung
| Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen: |
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Erfolgsplan | ||||
in TEUR | ||||
Gesamtbetrag der Erträge | 3.469 | |||
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 3.377 | |||
Jahresergebnis | 92 | |||
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Finanzplan | ||||
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 3.254 | |||
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 3.347 | |||
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -93 | |||
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0 | |||
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 796 | |||
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -796 | |||
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 0 | |||
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 110 | |||
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | -110 | |||
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Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -999 | |||
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Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt | ||||
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Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen | 0 | |||
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Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit | 325 | |||
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Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen | 0 | |||
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In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten | 26,25 | |||
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Sonstige Angaben | ||||
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Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen |
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Finanzmittelbestand am Ende der Periode |
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Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2018 | 4.157 | |||
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2019 voraussichtlich | 4.213 | |||
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2020 voraussichtlich | 4.255 | |||
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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88,4 kB
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