05.12.2019 - 7 Beschluss über die Widmung einer öffentlichen V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der Petitionssache Uwe Rothe in Waschensee, fand am 06.09.2019 ein Ortstermin statt. Seitens der Forstverwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die privatrechtliche Variante mittels der von der Gemeinde Dargen und der Stadt Usedom bewilligten grundbuchlichen Sicherung des Weges nach Waschensee nicht löst. Denn öffentlich-rechtlich regele die nach dem Landeswaldgesetz nicht die Zulässigkeit des Befahrens des Waldes. Ein Befahren des Waldes sei durch Dritte nur über eine öffentliche Straße gestattet.

Die derzeit genutzte Trasse von Süden her ist vom baulichen Zustand die Beste und wird deswegen auch als Zufahrt genutzt. Hier verlaufen auch die Versorgungsleitungen. Zudem verläuft diese Variante über weite Strecken bereits über gemeindliches Eigentum. Lediglich mehrere hundert Meter laufen über einige dem Landesforst zugehörigen Flurstücke.

Von Seiten der Forstverwaltung wird die öffentlich-rechtliche Widmung dieser Zufahrt als sinnvoll angesehen. Hierzu stellte die Forstverwaltung sowohl waldrechtlich als auch als Eigentümer der Teilstücke sein Einvernehmen in Aussicht.

 

In dem Zusammenhang wurde auf Kosten der Familie Rothe ein Trassenplan aufgestellt.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dargen beschließt, die jeweiligen Teilflächen der in der Gemarkung Prätenow Flur 1 belegenen Flurstücke 11, 12, und die in der Flur 2 belegenen Flurstücke 104, 105, 106, 129 und 137/6 als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 7 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes MV zu widmen. Auf den Lageplan, in dem die Lage der von der Widmung betroffenen Flächen ersichtlich ist, wird verwiesen.  Der Lageplan ist der Bestandteil des Beschlusses und der Widmungsverfügung.

Die Straße ist eine Anliegerstraße und trägt den Namen Waschensee.

 

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Beschluss-Nr.: GVDa-0114/19

Ja-Stimmen: 9

 

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Anlagen zur Vorlage