18.12.2019 - 8 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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1.Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Pasker Wald“ umfasst das im beiliegenden Auszug aus dem Messtischblatt gekennzeichnete Grundstück:

 

GemarkungUsedom

Flur 7

Flurstück     100/9

Fläche 1.030 m²

 

Der Ortsteil Paske befindet sich östlich der Stadt Usedom am nordöstlichen Ufer des Usedomer Sees und ist nur durch ein Niederungsgebiet vom städtischen Wohngebiet „Am Hain“ getrennt.

Entlang der östlichen Ortskante wurde das Bebauungsplangebiet Nr. 7 „Am Pasker Wald“ entwickelt. Das Wohngebiet ist erschlossen. Insgesamt sind 18 Wohneinheiten geplant. 5 Grundstücke stehen noch zur Bebauung zur Verfügung.

 

Das Planänderungsgebiet umfasst nicht den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7, sondern lediglich das Flurstück 100/9 im westlichen Teil des Plangebietes.

 

 

Anlass und Inhalt der Planänderung:

Anlass für die Aufstellung der 2. Planänderung ist der Antrag des Grundstückseigentümers des Flurstückes 100/9, Flur 7, Gemarkung Usedom, zur Modifizierung planungsrechtlicher und gestalterischer Festsetzungen.

 

Der Eigentümer des Flurstückes 100/9 beabsichtigt ein Wohngebäude mit ausgebautem Dachgeschoss als Vollgeschoss zu errichten.

Als Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Bauvorhabens ist zunächst die Durchführung eines Änderungsverfahrens erforderlich, um die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 mit der konkreten Objektplanung in Übereinstimmung zu bringen.

 

Hierzu sollen die Baulinie und die Baugrenze entsprechend der geplanten Einordnung des Wohngebäudes präzisiert werden. Die Geschossigkeit (zwei Vollgeschosse) und die zulässigen Höhen der baulichen Anlage (Traufhöhe 8,65 über NHN; Firsthöhe (FH) 14,50 über NHN) werden anhand eines aktuellen Lage- und Höhenplanes sowie der konkreten Hochbauplanung angepasst.

Die gestalterischen Festsetzungen zu den zulässigen Farben für die Fassadengestaltung werden um weiß getönte Farbanstriche und für die Dachgestaltung um Eindeckung in Anthrazit ergänzt. Die zulässige Höhe der straßenseitigen Einfriedung wird mit 1,50 m festgesetzt.

 

Durch die 2. Änderung werden die Grundzüge des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7 nicht berührt.

 

2.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Pasker Wald“ mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und dem Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung von 12-2019 gebilligt.

 

3.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Pasker Wald“ mit  der  Planzeichnung  (Teil A), Text (Teil B)  und dem Entwurf der Begründung  in der Fassung von 12-2019  ist  nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange  und Nachbargemeinden  von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

4.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Pasker Wald“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Entsprechend § 13 (3) BauGB wird im vereinfachten  Verfahren nach § 13  BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a) abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

 

5.

Gemäß § 13 (2) BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und der Behörden nach § 4 (1) BauGB abgesehen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 (2) 2. BauGB und Aufforderung der von der Planänderung berührten Behörden und Nachbargemeinden zur Stellungnahme gemäß § 13 (2) 3. BauGB durchgeführt.

 

6.

Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Beschluss-Nr.: StV-0512/19

Ja-Stimmen: 12

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Anlagen zur Vorlage