18.12.2019 - 9 Beratung und Beschlussfassung zum Einvernehmen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Antragsteller, Motocross Usedom e.V., wandte sich an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU), und begehrte die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung und Betrieb einer Übungsstrecke für Kraftfahrzeuge zur Ausübung des Motorsports.

Das StALU wünscht im Rahmen des genannten Genehmigungsverfahrens, dass die Stadtvertretung der Stadt Usedom ihr Einvernehmen im Rahmen eines Beschlusses in dieser Angelegenheit erklärt.

 

Das Vorhaben befindet sich auf Flurstück 46 der Flur 17 in der Gemarkung Usedom. Aus planungsrechtlicher Sicht befindet sich die Fläche im Außenbereich (§ 35 BauGB), der Flächennutzungsplan der Stadt Usedom weist eine Altlastenfläche aus, da es sich um eine ehemalige Hausmülldeponie handelt. Die Erschließung wird durch die unmittelbare Lage an der Bundesstraße B 110 organisiert.

 

Die Mitglieder des Vereins stammen hauptsächlich aus der Stadt Usedom und ihrer näheren Umgebung, unter den Mitgliedern finden sich mehrere Kinder und Jugendliche, welche bereits an Landesmeisterschaften im Motocross teilgenommen haben (siehe angehängte Liste der Vereinsmitglieder). In Ermangelung einer eigenen Trainingsstrecke des Vereines in der jüngeren Vergangenheit, kam es bereits zu Vereinsaustritten.

 

Um das Vereinsleben wieder aufleben zu lassen, ist der Motocross Usedom e.V. bestrebt wieder einen regulären Trainingsbetrieb auf der beantragten Fläche realisieren zu können.

Dem Verein ist aktiv an Schallschutzmaßnahmen gelegen und in dieser Sache zu einer engen Kooperation mit der Stadt Usedom bereit. Diese Maßnahmen sind vor allem vor dem Hintergrund des Widerstandes aus den Reihen des ortsansässigen Kleingartenvereines „Ratskamp“ wichtig. Dieser bekundete seinen Unmut über das geplante Projekt bereits im Jahre 2018 und reichte eine entsprechende Unterschriftenliste ein (siehe Anlage).

 

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom diskutiert über den Antrag. Im Vorfeld hätte es eine Beratung im Tourismusausschuss gegeben. Hierzu wird das Protokoll vorgetragen:

 

Protokoll vom 16.12.2019 zum Gespräch des Motocross-Vereins Usedom mit den Einwohnern und dem Kleingartenverein

 

Steffen Dögnitz begrüßt alle Anwesenden und erläutert den Grund des Treffens. Er erklärt, dass ausseiner Sicht das Fehlen des Lärmschutzgutachtens der Grund den Konflikt darstellt. Er stellt weiterhin fest, dass mit einem kürzlich eingegangenen Anschreiben mit Unterschriftenliste eine dritte Partei dem Konflikt beigetreten ist. Dabei handelt es sich um einzelne Anwohner der Anklamerstraße, Goethestraße, Geschw.-Scholl-Straße und der Bäderstraße. Diese Bürger sind im Gespräch vertreten durch Katrin Klingbeil.

 

Remo Kurth stellt sich als Vorsitzender des MC Usedom vor, zeigt das Lärmschutzgutachten und erklärt den, aus seiner Sicht, ordnungsgemäßen und Termingerechten Zugang im Amt.Er erläutert kurz die damit verbundenen Auflagen, z.B. dass nur noch 10, statt bisher 25 Maschinen gleichzeitig starten dürfen. Er sagt, dass der Verein auf den Samstag Nachmittag verzichtet. Man habe sich im Vorfeld auf folgende Zeiten geeinigt: Di 15:00 - 19:00 Uhr

Do 15:00 – 19:00 Uhr

Sa 09:00 – 12:00 Uhr

 

Frau Ohm (Vorstand des KGV) sagt dazu, dass es zu diesen Zeiten einen Beschluss der Mitglieder des KGV gibt. Der größte Teil der Mitglieder seien Usedomer und hätten ab 19:00Uhr ein Recht auf Ruhe.

 

Remo Kurth sagt, dass es eigentlich sein Wunsch gewesen wäre, in der Woche bis 20:00 Uhr fahren zu dürfen. Gerade die Kinder im Verein hätten in dem kurzen Zeitfenster kaum die Möglichkeit zum Fahren (wegen Schule u.s.w.). Er verdeutlicht die Reduktion der Emission im Vergleich zu damals und erklärt die Geräusche der unterschiedlichen ccm-Klassen. Er weist nochmal darauf hin, dass die Auflagen, die sich aus dem Lärmschutzgutachten ergeben, im gesetzlichen Rahmen liegen. (Amtsverordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für das Amt Usedom Süd)

 

Steffen Dögnitz sagt, er hätte sich die Tabellen im Gutachten gerne näher erklären lassen.

Remo Kurth versucht das zu erklären.

 

Katrin Klingbeil moniert, dass im Zuge des Genehmigungsverfahrens bisher nur mit dem KGV gesprochen wurde und nicht mit sonstigen betroffenen Anwohnern. Sie verdeutlicht die Lärm- und Staubbelästigung in der Vergangenheit. Sie sagt das Einvernehmen mit der Regelung, die mit dem KGV getroffen wurde, zu.

 

Remo Kurth erklärt nochmals, dass der gesetzliche Rahmen,lt. Amtsverordnung, Lärm bis 20:00 Uhr gestattet. Nach der Satzung des KGV sei dies nur bis 19:00 Uhr gestattet. Also dürfe außerhalb der Kleingärten auch bis 20:00 z.B. Rasen gemäht werden.

 

Olaf Hagemann fragt nach dem Lärmschutzwall.

Ronny Hedke sagt,dass ein Lärmschutzwall kein Bestandteil der Auflagen ist, dieser aber freiwillig vom Verein errichtet werden kann inkl. schnell wachsender Bepflanzung.

 

Stefan Grundmann fragt, ob man nicht eine Einigung finden könne, dass an drei oder vier Samstagen im Jahr auch Nachmittags gefahren werden darf.

Frau Ohm sagt, das wäre aus Sicht der Kleingärtner in der Saison von Mai- September nicht denkbar. Von Oktober – April wäre das evtl. möglich an einem Samstag im Monat.

 

Man einigt sich auf den ersten Samstag im Monat von Oktober-April auf die zusätzliche Zeit von 15:00- 18:00 Uhr.

Katrin Klingbeil wird dazu noch die Anwohner befragen und das Ergebnis bis zur Sitzung der SV am 18.12.2019 mitteilen.

 

David Schulz sagt, dass aus seiner Sicht die Errichtung des Lärmschutzwalls verpflichtend in den Vertrag zwischen MC und der Stadt Usedom aufgenommen werden sollte

 

Den Vereinen wird nochmals die Möglichkeit gegeben sich zu äußern.

Herr Kurth weist nochmals daraufhin, dass man die Kinder und Jugendlichen auf das spätere Leben vorbereitet und so eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht.

 

Es liegt außerdem ein Schreiben der Anwohner des Wohngebietes vor, worin den festgelegten Trainingszeiten zustimmt wird.

 

Herr Schulz bittet darum, dass der Passus zum Lärmschutzwall mit in den Vertrag aufgenommen werden soll.

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Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt das Einvernehmen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Übungsstrecke für Kraftfahrzeuge zur Ausübung des Motorsports gemäß § 4 BImSchG auf dem Gelände der ehemaligen Haus- und Siedlungsmülldeponie der Stadt Usedom, Gemarkung Usedom, Flur 17, Flurstück 46 zu erteilen.

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 11

Enthaltungen: 1

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Anlagen zur Vorlage

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