10.12.2019 - 9 Beratung und Beschlussfassung über die Genehmig...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Pudagla
- Datum:
- Di., 10.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Julia Renz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bei der Freilegung der Kreuzschwelle bei der Bockwindmühle in Pudagla wurde ein Pilzbefall an der Kreuzschwelle und an den Unterseiten der drei Stützen festgestellt. Dieser Befall ist bereits soweit fortgeschritten, dass diese Stützen ausgetauscht werden müssen, um die Pilzspuren zu beseitigen und eine weitere Standsicherheit zu gewährleisten. Hierdurch werden Mehrkosten von ca. 2.499,00 € anfallen. Nach Rücksprache mit Frau Pauly (Stellv. Regionalmanagerin) ist lt. Richtlinie eine Nachfinanzierung erst ab einem Zuwendungsbetrag von 2.500,00 € möglich. Falls sich das Vorhaben nicht um mehr als 3.000,00 € verteuern sollte ist eine Nachfinanzierung nicht möglich.
Nachweis der Dringlichkeit:
Die Arbeiten müssen im Zuge des Austausches der Kreuzschwellen erfolgen. Die beauftragte Firma hat ihren Sitz in den Niederlanden. Daher erfolgen die Arbeiten nur in bestimmten Zeitfenstern. Um die im Zuwendungsbescheid bewilligten Mittel termingerecht bis zum 31.10.2019 abrufen und nachweisen zu können, muss der Auftrag unverzüglich vergeben werden.
Als Bürgermeister treffe ich gem. § 39 III S. 3 KV folgende Eilentscheidung:
Die Mehrkosten in Höhe von 2.499,00 € für den Austausch der pilzbefallenden Stellen werden im Zuge der Vereinbarung für die anteilige Übernahme des Eigenanteils und der nationalen Kofinanzierung von der Gemeinde übernommen.
