22.10.2019 - 13 Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Sanitärtra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Herrichtung einzelner Sanitärgebäude auf dem Naturcampingplatz „Am Strand“ muss, um die Preisstabilität und Gästezufriedenheit aufrecht zu erhalten, ein hohes Ziel der Kurverwaltung und der Gemeinde Ückeritz sein. Da eine Vielzahl der Ückeritzer Urlauber auf dem Campingplatz ihren Jahresurlaub verbringt und somit die Sanitäreinrichtungen auf dem Campingplatz nutzt. Daraus folgt, dass diese Einrichtungen möglichst modern und auf dem neuesten Stand sein sollten. Auch für zukünftige Klassifizierungsanforderungen ist ein Ausbau der Qualität im Bereich Sanitär unabdingbar. Da die letzten Sanierungsmaßnahmen im Jahr 1997 stattfanden und somit 22 Jahre her sind, besteht ein dringender Sanierungsbedarf, um entsprechend aktuelle Standards einzuhalten und perspektivisch die Qualität auf dem Campingplatz für unsere Gäste zu verbessern und somit auch eine mögliche zukünftige Preissteigerung rechtfertigen zu können.

 

 

Der Eigenbetriebsausschuss hätte zur Thematik beraten und den Grundsatzbeschluss einstimmig befürwortet.

 

Weiter wird aufgrund der Dringlichkeit festgelegt, dass der Bürgermeister eine Eilentscheidung zu den Abrissarbeiten treffen könne. Die restlichen Auftragsvergaben jedoch über normale Beschlüsse zu erfolgen haben.

Reduzieren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt folgende Grundsatzentscheidung zur Sanierung und Neugestaltung der Sanitäreinheit 2 auf dem Campingplatz „Am Strand“ zu fassen:

1. Baustart im September 2019, wodurch frühzeitig mit dem Abriss und der Entkernung des Bestandgebäudes angefangen werden kann, um eine Verzögerung der Fertigstellung für die neue Saison 2020 möglichst ausschließen zu können. Hier sind Abbrucharbeiten, Maurer- und Beton- bzw. Estricharbeiten vorgesehen.

2. Für die geschätzte Summe von 309.350,00€ netto (siehe Anlage - Kostenschätzung Renovierung Sani 2) wurde ein Kostenüberschlag aus den entstandenen Baukosten für die Grundsanierung von Sani 3 und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumgrößen veranschlagt. Eine 10% Kostensteigerung bei Bauträgern und Materialien für das Jahr 2020 sollten bei der Wirtschaftsplanung des Eigenbetriebs Berücksichtigung finden. Entsprechende Angebote durch Fachfirmen müssen in diesem Rahmen eingeholt und vergeben werden.

Es ergeben sich geschätzte Gesamtkosten von ca. 340.285€ netto. Die Kosten für die Sanierung von Sani 2 sollten entsprechend im Wirtschaftsplan 2020 mit 340.000,00 € eingestellt werden. Die entstehenden Kosten für den Start der Baumaßnahme ab September 2019 können durch gegenseitige Deckungsfähigkeit unter anderem aus den Konten diverse Beschaffungen und Sanierung Sani 3 des Wirtschaftsplans 2019 finanziert werden.

 

Reduzieren

Beschluss-Nr.: GVUe-0581/19

Ja-Stimmen: 8