22.10.2019 - 6 Beschluss über § 8 der Haushaltssatzung der Gem...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung nebst Wirtschaftsplan, Bestandteilen und Anlagen wurde vorberaten und wird in der Sitzung der Gemeindevertretung nochmals erläutert. Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan der Gemeinde Ückeritz kann derzeit nicht zeitnah erstellt werden. Aus diesem Grund ist eine Einzelbeschlussfassung des § 8 der Haushaltssatzung erforderlich.

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz diskutiert über Wirtschaftsplan.

Der Bürgermeister hätte aktuell ein Kostenangebot für die Ausbaggerung der Einfahrt am Sportboothafen in Höhe von circa 35.700 € vorliegen. Dieser Betrag sollte im Wirtschaftsplan Berücksichtigung finden.

 

Herr Schulz berichtet über die Beratung des Betriebsausschusses und teilt die korrigierten Zahlen mit.

 

Herr Biedenweg erklärt, dass in Zeile 31 des Finanzplanes auch die Folgejahre mit 50.000 € in Zeile 32 Berücksichtigung finden müsse.

Außerdem müsse die Fragen in der Investitionsübersicht mit ja/nein beantwortet werden. Dieses wäre ausdrücklicher Wunsch der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Zu bedenken gibt Herr Biedenweg, dass die 600.000 € Planungskosten für die Förderung am Hafen Stagnieß im Investitionsplan berücksichtigt werden müssen, um hier Haushaltsklarheit zu erlangen. 

 

Die vorgelegte Kurabgabekalkulation kann Herr Wöllner nicht mehr befürworten. Die geplanten 590.000 € seien nicht realistisch, da die Kalkulation mittlerweile vier Jahre alt sei und es viele Veränderungen (Personal- und Betriebskosten) in dieser Zeit gegeben hätte. Er warnt dringend davor, den Wirtschaftsplan mit dieser Kalkulation zu beschließen.

Auch die Rückstellungen seien seiner Ansicht nach nicht im Wirtschaftsplan abgebildet.

 

Weiter hält er die Pauschale in Höhe von 30.000 € unter sonstige Erträge für Arbeiten durch die Kurverwaltung für die Gemeinde für unpassend. Hier sollte Rücksprache mit dem Steuerberater bezüglich möglicher Steuerhinterziehung gehalten werden.

 

Herr Schulz erklärt, dass die Anpassung der Kalkulation bereits im Betriebsausschuss besprochen wurde und für 2020 auf der Agenda steht. Fakt sei jedoch, dass man nicht jedes Jahr neu kalkulieren könne.

 

Zu den Arbeiten der Kurverwaltung für die Gemeinde werden ordnungsgemäß Rechnungen in Höhe von 30.000 € gestellt. Separate Leistungen werden natürlich auch zusätzlich vergütet.

Außerdem ist für die Zukunft geplant, Arbeiten noch genauer zu erfassen und zu teilen, um eine Trennung Kurverwaltung/Gemeinde genau zu definieren.

 

Die Rückstellungen sind selbstverständlich im Wirtschaftsplan geplant und bekannt, so Herr Schulz. Hier wird die Kurverwaltung durch den Steuerberater Herrn Buschmann sehr gut betreut. Die Summe wird gegebenenfalls angepasst.

 

Herr Biedenweg stellt fest, dass die Gemeinde sich heute positionieren müsse, ob die 36.000 € für Ausbaggerungsarbeiten am Sportboothafen und gegebenenfalls auch die 6 Millionen Euro für die Fördermaßnahme Hafen Stagnieß mit eingestellt werden sollen.

 

Herr Wöllner beantragt, hierzu erst den Tagesordnungspunkt 8 (Beschluss über die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Infrastruktur für die Sicherung der Hafenzufahrt Hafen Stagnieß) zu diskutieren und erst dann eine Entscheidung zum Wirtschaftsplan zu treffen.

 

Der Bürgermeister beantragt, den Wirtschaftsplan bis zur Klärung der einzelnen Sachverhalte in die Novembersitzung zurückzustellen. Er lässt darüber abstimmen, was mit 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen befürwortet wird.

 

Folglich wird der Wirtschaftsplan in der Novembersitzung erneut auf der Tagesordnung stehen.

 

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Anlagen zur Vorlage