22.10.2019 - 8 Beschluss über die Beantragung von Fördermittel...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Infrastruktur ist es möglich für die Sicherung der Hafenzufahrt für den Hafen Stagnieß einen Fördermittelantrag zu stellen. Die Kostenschätzung vom 16.09.2019 beträgt 5.783.562,08 €.

Hierbei sind Baunebenkosten in Höhe von 591.500,00 € (netto) angesetzt. Das heißt, dass die Kosten weit über dem Schwellenwert liegen und die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen. Hierfür ist die Beauftragung eines externen Büros notwendig. Die Kosten hierfür sind in der Kostenschätzung noch nicht enthalten und belaufen sich nach Erfahrungswerten auf ca. 20.000 €.  

Die Zuwendung beträgt für Vorhaben gemäß Richtlinie in der Regel 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung kann in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Entscheidung trifft das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde unter Würdigung der Besonderheiten des Einzelfalls. Hierbei spielen insbesondere die Bedeutung des Vorhabens für die Regionalentwicklung und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers eine Rolle.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz diskutiert über die Beantragung von Fördermitteln.

Herr Biedenweg hält die Vorgehensweise hier für unpassend. Normalerweise erfolgt erst die Beratung und Willensbekundung zur Thematik in den Ausschüssen und der Gemeindevertretung und dann könne gegebenenfalls ein Förderantrag gestellt werden.

Hier sei allerdings schon ein Konzept bis zur Leistungsphase IV definiert. Dieses bedeute bereits jetzt Kosten in Höhe von circa 250.000 €.

 

Herr Wöllner gibt zu bedenken, dass bei einer 60%igen Förderung 2,4 Millionen € Eigenanteil für die Gemeinde entstehen. Selbst bei möglichen 90 % würde der Eigenanteil sich noch auf 600.000 € belaufen.

Gleichzeitig stehen aktuell die Baumaßnahmen Campingplatz und Alte Schule auf der Agenda. Alle Projekte kann die Gemeinde definitiv nicht bewerkstelligen! Eine Entscheidung hierzu muss fallen. Er empfiehlt die weitere Beratung in den Ausschüssen.

 

Auch Herr Schulz befürwortet die Beratung in den Ausschüssen, empfiehlt aber gleichzeitig den Wirtschaftsplan separat im November zu beschließen. Schließlich müsse die Stellenbesetzung erfolgen.

Diese könne im Vorfeld über Verpflichtungsermächtigungen definiert werden, so Herr Wöllner. Das wäre bei Weiterbeschäftigungen, die im Stellenplan ausgewiesen sind, korrekt, entgegnet Herr Biedenweg, jedoch nicht bei neu geschaffenen Vollzeitäquivalenten im Stellenplan.

 

Herr Wolff erklärt, dass die Gemeinde auch für die Sicherung der Grundstücke am Sportboothafen zuständig sei. Dieses sollte man nicht vergessen.

Wenn hier eine wirkliche Notwendigkeit besteht, müssen circa 100.000 € für die Ertüchtigung und schnellstmögliche Sicherung der Grundstücke eingestellt werden, so Herr Schulz.

Sollte hier die Ausbaggerung erfolgen, wird die höhergelegene Böschung ins Wasser nachrutschen und die Ausbaggerung an sich nur wenig Erfolg bringen. Einzig das Setzen von Spundwänden schaffe hier Abhilfe.

 

Der Bürgermeister beantragt, die Beschlussvorlage vorerst zurückzustellen und die Diskussion zur Thematik in die Ausschüsse zu verweisen. Die Vorgehensweise wird einstimmig befürwortet.

 

Er hätte in der nächsten Woche einen weiteren Termin im Wirtschaftsministerium und könne dann eventuell weitere Unklarheiten beseitigen.

 

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Anlagen zur Vorlage