21.11.2019 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Neufassu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Grund der Veränderung in der Hauptsatzung dahingehend, dass zukünftig der wieder ein Betriebsausschuss gebildet wird, der die Aufgaben des Eigenbetriebsausschusses wahrnimmt, ist auch die Eigenbetriebssatzung entsprechend anzupassen.

 

Die Wertgrenzen zu den Entscheidungsbefugnissen entsprechen der neuen Hauptsatzungsregelung. Im übrigen erfolgten redaktionelle Anpassungen in den Formulierungen an geltendes Recht. Neuerungen sind in rot dargestellt!

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz diskutiert über die Neufassung der Eigenbetriebssatzung.

Herr Wöllner bittet darum, dass unter § 6 Abs. 2 d die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Betriebsausschusses in den Angelegenheiten des Betriebes sowie die Ausführung der Entscheidungen des rgermeisters, zu erfolgen hat.

Herr Kannenberg hält eine zusätzliche Beratung im Ausschuss für fraglich, da alle Entscheidungen in die Gemeindevertretung müssen.

 

Diesem widerspricht Herr Biedenweg, es gibt auch Vergaben die aufgrund der Wertgrenzen nicht durch die Gemeindevertretung beschlossen werden müssen. Er schlägt vor, hier den Begriff Gemeindeorgane zu verwenden.

die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Betriebsausschusses Gemeindeorgane in den Angelegenheiten des Betriebes sowie die Ausführung der Entscheidungen des rgermeisters, zu erfolgen hat.

 

Diese Änderung des § 6 Abs. 2 d wird einstimmig durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz befürwortet.

 

Weiter hätte Herr Wöllner die Eigenbetriebssatzung der Gemeinde Ückeritz mit der Eigenbetriebsverordnung des Landes verglichen. Er ist der Ansicht, dass auch die Gemeinde Ückeritz die Aufgaben des Bürgermeisters unter § 8 präzisieren sollte.

 

Hier solle dann als § 8 Abs. 4 eingefügt werden, dass im Übrigen der § 10 der Eigenbetriebsverordnung des Landes gilt.

 

Diese Änderung des § 8 Abs. 4 wird einstimmig durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz befürwortet.

 

Im § 10 Abs. 5 wünscht Herr Wöllner die Reduzierung der Investitionen bis zu einem Betrag von 30.000….. So wie es auch in den Vorjahren erfolgt sei.

 

Diese Änderung des § 10 Abs. 5 wird mit 5 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz befürwortet.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt die Neufassung der Eigenbetriebssatzung in geänderter Form.

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Beschluss-Nr.: GVUe-0628/19

Ja-Stimmen: 7

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Anlagen zur Vorlage

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