21.11.2019 - 12 Beschluss über die 1. Berichtigung des Flächenn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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1. Geltungsbereich

 

Für den in beigefügtem Luftbild gekennzeichneten Geltungsbereich beschließt die Gemeindevertretung Ückeritz die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz, i.V. m. der Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 B für das Gewerbegebiet „Kavelstücke“ der Gemeinde Ückeritz. Der Geltungsbereich umfasst die:

 

GemarkungÜckeritz

Flur2

Flurstücke241/7, 242/7, 243/7, 244/7, 245/7, 246/7, 247/7, 242/8, 244/11, 268/15,                             268/16, 268/17,268/21 (Teilfläche), 268/23 (Teilfläche), 268/26, 268/27

Flächeca. 18.700 m²

 

Das Planänderungsgebiet beinhaltet das Grundstück der Dachdecker Nord-Ost eG, das sich von der B-111 kommend, rechtsseitig vor der Tischlerei befindet, sowie die Grundstücke hinter der Tischlerei, rechtsseitig vom Radweg in Richtung Loddin, einschließlich der Grundstücke des ehemaligen Reiterhofes.

 

 

2. Erfordernis der Planaufstellung

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz hat am 23.02.2019 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 B für das Gewerbegebiet „Kavelstücke“ der Gemeinde Ückeritz beschlossen. Die Satzung ist mit Ablauf des 29.03.2017 in Kraft getreten. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ückeritz ist gem. § 13 a BauGB nunmehr im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar. Es findet kein Bauleitplanverfahren statt, auf eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird verzichtet, ein Umweltbericht ist nicht erforderlich und es bedarf keiner Genehmigung.

 

Das bislang für die o. g. Flurstücke festgesetzte Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO wurde geändert. Es wurde in der Folge als Mischgebietsfläche gemäß § 6 BauNVO festgesetzt.

Die vorliegende Berichtigung stimmt mit den Inhalten der als Satzung beschlossenen 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 B der Gemeinde Ückeritz überein.

 

3. Bekanntmachung

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Beschluss-Nr.: GVUe-0603/19

Ja-Stimmen: 7

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1310&TOLFDNR=14161&selfaction=print