06.11.2019 - 15 Beratung und Beschlussfassung zum Einvernehmen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtvertretung Usedom
- Datum:
- Mi., 06.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Steve Zander
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Der Antragsteller, Motocross Usedom e.V., wandte sich an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU), und begehrte die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung und Betrieb einer Übungsstrecke für Kraftfahrzeuge zur Ausübung des Motorsports.
Das StALU wünscht im Rahmen des genannten Genehmigungsverfahrens, dass die Stadtvertretung der Stadt Usedom ihr Einvernehmen im Rahmen eines Beschlusses in dieser Angelegenheit erklärt.
Das Vorhaben befindet sich auf Flurstück 46 der Flur 17 in der Gemarkung Usedom. Aus planungsrechtlicher Sicht befindet sich die Fläche im Außenbereich (§ 35 BauGB), der Flächennutzungsplan der Stadt Usedom weist eine Altlastenfläche aus, da es sich um eine ehemalige Hausmülldeponie handelt. Die Erschließung wird durch die unmittelbare Lage an der Bundesstraße B 110 organisiert.
Die Mitglieder des Vereins stammen hauptsächlich aus der Stadt Usedom und ihrer näheren Umgebung, unter den Mitgliedern finden sich mehrere Kinder und Jugendliche, welche bereits an Landesmeisterschaften im Motocross teilgenommen haben (siehe angehängte Liste der Vereinsmitglieder). In Ermangelung einer eigenen Trainingsstrecke des Vereines in der jüngeren Vergangenheit, kam es bereits zu Vereinsaustritten.
Um das vereinsleben wieder aufleben zu lassen, ist der Motocross Usedom e.V. bestrebt wieder einen regulären Trainingsbetrieb auf der beantragten Fläche realisieren zu können.
Dem Verein ist aktiv an Schallschutzmaßnahmen gelegen und in dieser Sache zu einer engen Kooperation mit der Stadt Usedom bereit. Diese Maßnahmen sind vor allem vor dem Hintergrund des Widerstandes aus den Reihen des ortsansässigen Kleingartenvereines „Ratskamp“ wichtig. Dieser bekundete seinen Unmut über das geplante Projekt bereits im Jahre 2018 und reichte eine entsprechende Unterschriftenliste ein (siehe Anlage).
Herr Dr. Jikeli berichtet, dass im Vorfeld bereits der Bauausschuss beraten und die Stadtvertretung seinerzeit am 27.06.2018 diese Entscheidung beschlossen hätte. Einzig aus diesem Grund hätte der Motorsportverein das Lärmschutzgutachten, welches nun vorliegt, in Höhe von 9.000 € in Auftrag gegeben. Nun könne die Stadt hier keinen Rückzieher mehr machen.
Herr Schultz gibt zu bedenken, dass auch die Interessen der Kleingärtner berücksichtigt werden müssen. Schließlich liege den Staatsvertretern eine Unterschriftenliste vor, die nicht außer Acht gelassen werden dürfe.
Weiter würde es derzeit nur vier Fahrer aus der Stadt Usedom geben.
Frau Leppin erklärt, dass bei Reaktivierung der Crossstrecke auch neue Fahrer gefunden werden könnten und so die Jugendarbeit in der Stadt gestärkt wird.
Fakt sei, dass das Lärmschutzgutachten erklärt, dass sonntags nicht gefahren werden darf und samstags nur stundenweise.
Herr Grundmann befürwortet die Inbetriebnahme der Motorcrosstrecke.
Herr Dr. Jikeli erklärt, dass sich der Motorsportverein und die Kleingärtner an einen Tisch setzen und eine Klärung der Probleme herbeiführen müssen.
Der Bürgermeister beantragt,
- Fristverlängerung des Bauantrages stellen (bis zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung)
- Lärmschutzgutachten und Betriebserlaubnis des Motorsportvereins sollen allen Stadtvertretern vorliegen
- Gespräch zwischen Motorcrossern und Kleingartenverein muss schnellstmöglich erfolgen
Die Vorgehensweise wird durch die Stadtvertretung der Stadt Usedom mit 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen befürwortet.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
123,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
865,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
92,6 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
55,3 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
