06.11.2019 - 9 Beschluss über die Zustimmung zur Widmung des W...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Usedom
- Datum:
- Mi., 06.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Reingard Netzer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Beschluss der Stadtvertretung wurde die die Trasse, die auch tatsächlich zum Grundstück Waschensee in der Gemeinde Dargen gefahren wird, grundbuchlich gesichert. (siehe Anlage 1)
Die Südost-Zufahrt Richtung Gummlin stellt die direkte Verbindung nach Dargen und Prätenow dar.
Das Forstamt Neu Pudagla stellte eine befristete Waldfahrgenehmigung bis Ende 2019 aus.
Der am 06.09.2019 durchgeführte Ortstermin in der Petition Uwe Rothe in Waschensee hatte zum Ergebnis, dass die gefahrene Trasse auch öffentlich gewidmet werden muss. Seitens der Forstverwaltung, vertreten durch Herrn Adolphi und Herrn Rath, wurde darauf hingewiesen, dass die privatrechtliche Variante mittels der von den betroffenen Gemeinden bewilligten grundbuchlichen Sicherung das „Problem“ nicht löst.
Der förmliche Widmungsakt wäre durch die Gemeindevertretung Dargen zu veranlassen. Der Beschluss setzt jedoch voraus, dass die jeweiligen Eigentümer der betroffenen Flurstücke ihre Zustimmung erteilen.
Die Widmung der Trasse nach Waschensee wäre im Sinne des § 3 Straßen- und Wegegesetz MV – sonstige öffentliche Straße „Anliegerstraße“ vorzunehmen.
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt, die Zustimmung zur öffentlichen Widmung der bereits grundbuchlich gesicherten Trasse auf dem in der Gemarkung Prätenow Flur 2 belegenen Flurstückes 137/6 zu erteilen. Die Trasse ist im Lageplan blau gestrichelt dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Maßgeblich ist die im Grundbuch von Dargen Blatt 327 gesicherte Grunddienstbarkeit.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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219,5 kB
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2
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6,8 MB
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