15.10.2019 - 8 Beratung nach Informationseingang über die Neug...

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Wortprotokoll

Für die Neugestaltung des Kurplatzes müsste zunächst eine Einheit hergestellt werden. Zurzeit ist die Gemeinde Eigentümerin des Grundstücks und der Eigenbetrieb Eigentümerin der Bauten.

Der Eigenbetrieb kann nicht auf Gemeindegebiet bauen. Ein Verkauf würde bedeuten, dass die Gemeinde Grunderwerbssteuer zahlen müsste.

Es liegt ein Grundsatzbeschluss über eine Fusion aus dem Jahre 2018 vor.

Es wurde auf die nächste Gemeinderatssitzung verwiesen, da erst die Zuständigkeit geklärt werden muss.

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