23.09.2019 - 8 Beratung und Beschlussfassung über die Bestellu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemäß § 71 Abs. 1 KV M-V vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem diesem entsprechenden Organ der Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Die Gemeinde Koserow ist mit 8 % Anteil Gesellschafter der UTG mbH. In der Vergangenheit wurden die Bernsteinbäder als Gesellschafterkommunen gemeinschaftlich durch den Zempiner Bürgermeister Herrn Schön in der Gesellschafterversammlung vertreten.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow bestellt

 

Herrn Werner Schön, stellvertretend für den Verhinderungsfall Herrn Bergmann,

 

gemäß § 71 Abs. 1 KV M-V sowie § 7 des Gesellschaftsvertrages der Usedom Tourismus GmbH zum gemeinsamen Vertreter der Bernsteinbäder als Gesellschafterkommunen in der Gesellschafterversammlung der UTG mbH.

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Beschluss-Nr.: GVKo-0390/19

Ja-Stimmen: 10