23.09.2019 - 9 Beratung und Beschlussfassung über die Genehmig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter ist von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Gemeinde Koserow hat Fördermittel für die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung beantragt und bewilligt bekommen.

 

Für die erforderlichen Elektroarbeiten erfolgte eine beschränkte Ausschreibung bei der folgende Firmen beteiligt wurden:

 

Bieter                                              Angebotssumme

ASTO Anlagenbau, LühmannsdorfKein Angebot

Elektro Richter, Koserow222.612,23 €

Elektro Jakubowski, Kölpinsee230.877,48 €

Elektro-Möller, Anklam 235.166,67 €

Elektro-Westphal, SarnowKein Angebot

 

Um die im Zuwendungsbescheid festgesetzten Gesamtkosten für das Jahr 2019 termingerecht abrufen und nachweisen zu können, muss der Auftrag unverzüglich vergeben werden.

 

Als Bürgermeister treffe ich gem. § 39 III S. 3 KV folgende Eilentscheidung:

 

Die Firma Elektro Richter aus Koserow wird mit dem 2. Bauabschnitt der energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Koserow beauftragt. Grundlage des Auftrages ist das Angebot vom 15.08.2019 mit einer Angebotssumme von 222.612,23€ (brutto).

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Eilentscheidungen des Bürgermeisters vom 16.08.2019 über die Auftragsvergabe „Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung, 2. BA Gemeinde Koserow“ gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen.

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Beschluss-Nr.: GVKo-0388/19

Ja-Stimmen: 9

Mitwirkungsverbot: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 der Kommunalverfassung M/V war Herr Richter von der Beschlussfassung ausgeschlossen.