24.09.2019 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Neufassu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Empfehlung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde ist die Hauptsatzung nochmals durch die Gemeindevertretung zu behandeln.

In der vorliegenden Satzung ist § 5 Abs. 3 „Der Betriebsausschuss ist ein beschließender Ausschuss.“ neu eingefügt. Weiterhin wurden die Hinweise zur VOL und Öffentlichkeit des Hauptausschusses eingearbeitet.

 

Die Satzung beinhaltet weiterhin alle in der vorangegangenen Sitzung beschlossenen Änderungen.

 

Seitens der unteren Rechtsaufsichtsbehörde wird der Hinweis gegeben, unter § 2 Abs. 4 den Ausschluss von Fragen, Vorschlägen und Anregungen auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung wieder mit in der Satzung aufzunehmen.

 

Zur Beschlussfassung ist die Mehrheit aller Gemeindevertreter notwendig.

 

Herr Kindler bittet hier um Ergänzung: In der vorliegenden Satzung ist § 5 Abs. 3 „Der Betriebsausschuss ist ein beschließender Ausschuss im Rahmen der Eigenbetriebsverordnung.“

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt die Neufassung der Hauptsatzung in der vorliegenden Form.

 

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Beschluss-Nr.: GVUe-0594/19

Ja-Stimmen: 8

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1297&TOLFDNR=13629&selfaction=print