24.09.2019 - 20 Beratung und Beschlussfassung über die Genehmig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nachdem die erste Ausschreibung für die Trockenbauarbeiten im Kultur- und Vereinshaus „Alte Schule“ aufgrund wesentlichen Änderungen des Leistungsverzeichnisses aufgehoben werden musste, erfolgte für die Trockenbauarbeiten eine zweite öffentliche Ausschreibung, bei der folgende Angebote abgegeben wurden:

 

Bieter                                              Angebotssumme

Lars Schams Bauunternehmen, Neubrandenburg78.185,78 €

Trockenbau Sven Schubert, Greifswald 90.548,66 €

 

 

Nachweis der Dringlichkeit:

Die Gemeinde Ückeritz hat Fördermittel für die Sanierung des Kultur- und Vereinshauses „Alte Schule“ im Ostseebad Ückeritz beantragt und bewilligt bekommen. Der Bewilligungszeitraum endet am 30.11.2019. Bis zu diesem Datum müssen so viele Kosten wie möglich verbaut, durch den Verwendungsnachweis nachgewiesen werden und vom Landkreis geprüft worden sein. Um die im Zuwendungsbescheid benannten Fristen einhalten zu können und bei der Gemeinde einen möglichst geringen Rückforderungsbetrag durch nicht verbaute Fördermittel anfallen zu lassen, muss der Auftrag unverzüglich vergeben werden.

 

Als Bürgermeister treffe ich gem. § 39 III S. 3 KV folgende Eilentscheidung:

 

Die Firma Lars Schams Bauunternehmen aus Neubrandenburg wird mit den Trockenbauarbeiten im Kultur- und Vereinshaus „Alte Schule“ beauftragt. Grundlage des Auftrages ist das Angebot vom 30.07.2019 mit einer Angebotssumme von 78.185,78 € (brutto).

 

 

Eine Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters, ist aus Sicht von Herrn Wöllner, nicht gegeben gewesen.

 

Herr Biedenweg erfragt, ob die Maßnahme noch im Kostenplan liege, dieses wird bejaht.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, die Eilentscheidungen des Bürgermeisters vom 04.09.2019 über die Bestätigung der Auftragsvergabe „LOS 15 – Trockenbauarbeiten im Kultur- und Vereinshaus „Alte Schule“ im Ostseebad Ückeritz“ gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen.

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Beschluss-Nr.: GVUe-0586/19

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 2

 

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