24.09.2019 - 11 Feststellungsbeschluss der Gemeindevertretung Ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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1. Geltungsbereich

Das Plangebiet für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke:

 

Gemarkung Ückeritz

Flur 2

Flurstücke 267/9, 268/11, 268/22 (Teilfläche), 268/23 (Teilfläche), 268/24, 268/25,                                           268/28, 268/29 und 270/15

Fläche rd. 17.500 m²

 

Die Grundstücke befinden sich auf der linken Seite der Bundesstraße B 111 hinter der Ampelkreuzung am ALDI-Markt, in Richtung Wolgast, gegenüber der Feuerwehr und erstreckt sich in Richtung Achterwasser, rechtsseitig der Straße Zum Achterwasser bis hinter das Ausstellungszelt der Tonkrieger. Die Flurstücke befinden sich alle in privatem Eigentum.

 

Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist identisch mit dem Geltungsbereich der 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 4 B für das Gewerbegebiet „Kavelstücke“ der Gemeinde Ückeritz.

 

2.

Die Stellungnahmen der Behörden, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Ückeritz am 24.09.2019 geprüft. Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor.

 

3.

Aufgrund § 5 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert am 04.05.2017 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt (BGBl. I Nr. 25 vom 12.05.2017 S. 1057), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), beschließt die Gemeindevertretung Ückeritz die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. der Aufstellung der 1. Ergänzung und 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 B für das Gewerbegebiet „Kavelstücke der Gemeinde Ückeritz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).

 

4.

Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

 

5.

Der Bürgermeister wird beauftragt für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Beschluss-Nr.: GVUe-0568/19

Ja-Stimmen: 8

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1297&TOLFDNR=13571&selfaction=print