23.10.2019 - 7 Beschluss über die Erweiterung des Leistungsumf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im April 2017 wurde der Fördermittelantrag für die Sanierung des Schlosses mit Herstellung der Außenanlagen beantragt.

Das beantragte Projekt durchlief positiv der baufachlichen Prüfung und wurde vom Wirtschaftsministerium als grundsätzlich förderfähig anerkannt.

Seither wurden alle vom Landesförderinstitut geforderten Unterlagen erarbeitet und nachgereicht. Von Beginn an wurde vom WM auf die Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei den geplanten Baumaßnahmen hingewiesen.

Das Erdgeschoss des Schlosses ist barrierefrei zu betreten bzw. zu befahren.

Die Obergeschosse könnten nur durch den Anbau eines Fahrstuhls barrierearm erreicht werden, weil die Installation eines Treppenliftes durch die vorzufindenden Gegebenheiten nicht möglich ist.

Der Anbau eines Fahrstuhls wurde mit Stellungnahme vom 30.01.2018 von der unteren Denkmalschutzbehörde als nicht zustimmungsfähig bewertet.

Auch der Behindertenbeirat des Landkreises Vorpommern-Greifswald wies mit Stellungnahme vom 22.06.2017 darauf hin, dass nur durch den Anbau eines Fahrstuhls die Barrierefreiheit in den Obergeschossen nicht gegeben ist.

Diese Stellungnahmen wurden dem Landesförderinstitut übergeben. Die letzten offenen Unterlagen wurden dem LFI am 16.05.2019 zugesandt.

Seither gab es keine schriftliche Rückmeldung vom LFI, lediglich die telefonische Aussage, dass alle Unterlagen eingereicht worden sind. Die Gemeinde Stolpe über das Amt Usedom-Süd ging nun davon aus, dass der Zuwendungsbescheid erstellt wird.

Nach telefonischer Nachfrage zum Sachstand beim zuständigen Sachbearbeiter des LFI im Juli 2019, wurde mitgeteilt, dass weiterhin die Thematik der Umsetzung der Barrierefreiheit offen sei.

Nach Gesprächen zwischen unter anderem dem LVB Herrn Bergmann und dem Referatsleiter des WM Herrn Weber und später zwischen dem BM Herrn Beitz und Herrn Weber stellte sich heraus, dass ein Lösungsvorschlag zur Umsetzung der vorgenannten Thematik nachzureichen ist.

Um diesen Lösungsvorschlag detailliert zu besprechen, fand am 17.10.2019 ein Vor-Ort-Termin im Schloss Stolpe statt, an dem Herr Weber teilnahm.

Nach der Vorstellung von zwei Varianten durch den Architekt Herrn. Dipl.-Ing Berge wurde folgendes von Herrn Weber als auch von der unteren Denkmalschutzbehörde, vorbehaltlich der Genehmigungsfähigkeit, befürwortet:

An der Süd-West-Fassade des Schlosses erfolgt ein massiver Anbau (Wiederherstellung eines Teiles des ehemaligen Mittelbaus des Schlosses) von etwa 7 x 10 m, in dem der Fahrstuhl integriert wird. Der barrierearme Zugang zu den Obergeschossen wird damit gewährleistet. Weiterhin erfolgt die Unterbringung der Bestuhlung im neuen Anbau, damit das jetzige Lager der Tische und Stühle als Touristeninformation ausgestattet werden kann, welche vom WM gefordert wird.

Die Darstellung des geplanten Anbaus ist den beiliegenden Lageplänen zu entnehmen.

 

 

Der Bürgermeister bittet darum, die Kostenrechnung von 300.000 € auf 350.000 € zu erhöhen. Dieses wird durch die Gemeindevertretung befürwortet.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt, den Anbau, als teilweise Herstellung des ehemaligen Mittelbaus des Schloss Stolpe, zuzustimmen. Durch die Integration des Fahrstuhls in diesem Anbau kann der barrierearme Zugang in die Obergeschosse des Schlosses ermöglicht werden. 

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Beschluss-Nr.: GVSt-0195/19

Ja-Stimmen: 7

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1289&TOLFDNR=14083&selfaction=print